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Das ''pfälzische Exemplar'' der '''Goldenen Bulle''' wird im [[Hauptstaatsarchiv]] aufbewahrt. Damit liegt in [[München]] ein Teil des schützenswerten [[ | Das ''pfälzische Exemplar'' der '''Goldenen Bulle''' wird im [[Hauptstaatsarchiv]] aufbewahrt. Damit liegt in [[München]] ein Teil des schützenswerten [[UNESCO-Kultur- und -Naturerbe#Weltdokumentenerbe|Weltdokumentenerbes]]. | ||
Die Goldene Bulle, so genannt nach dem goldenen Siegel der Urkunde, war ein kaiserliches Gesetzbuch von [[1356]]. Eine Art „Grundgesetz“ des Heiligen Römischen Reichs, das die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige bzw. | Die Goldene Bulle, so genannt nach dem goldenen Siegel der Urkunde, war ein kaiserliches Gesetzbuch von [[1356]]. Eine Art „Grundgesetz“ des Heiligen Römischen Reichs, das die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige bzw. Kaiser regelt. Über die [[Kurfürst]]en kam das pfälzische Exemplar nach München und blieb dort. Das Siegel liegt zwar noch der Urkunde bei, ist aber nicht mehr mit ihr verbunden. | ||
{{Wikipedia-Artikel|Goldene Bulle}} | {{Wikipedia-Artikel|Goldene Bulle}} | ||
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