NSU-Prozess: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 4. September setzte die Bundesanwaltschaft die sogenannte rechtlichen Würdigung der Taten fort und fassten zusammen, welcher Delikte sich die fünf Angeklagten ihrer Meinung nach schuldig gemacht haben. Bei Beate Zschäpe ist das unter anderem die Mittäterschaft beim Mord und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Damit wird deutlich, in welche Richtung die Forderung nach dem Strafmaß geht: Oberstaatsanwältin Anette Greger sagte, die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung seien bei der Angeklagten Zschäpe erfüllt.
Am 4. September setzte die Bundesanwaltschaft die sogenannte rechtlichen Würdigung der Taten fort und fassten zusammen, welcher Delikte sich die fünf Angeklagten ihrer Meinung nach schuldig gemacht haben. Bei Beate Zschäpe ist das unter anderem die Mittäterschaft beim Mord und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Damit wird deutlich, in welche Richtung die Forderung nach dem Strafmaß geht: Oberstaatsanwältin Anette Greger sagte, die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung seien bei der Angeklagten Zschäpe erfüllt.
evtl. am 15. November:


Wenn die Plädoyers der Nebenkläger anfangen, werden sie sich hinziehen: 95 Nebenkläger sind in dem Verfahren zugelassen, sie werden von rund 60 Rechtsbeiständen begleitet. Das Wort ergreifen werden vornehmlich die Anwälte, manche Angehörige werden jedoch auch selbst sprechen. Den bisher bekannten Plänen zufolge sind mindestens 47 einzelne Stellungnahmen beabsichtigt. Sie sollen nach Berechnungen rund 57 Stunden dauern. Zum Vergleich: Die Bundesanwaltschaft hatte für ihren Plädoyer-Vortrag 22 Stunden veranschlagt und dafür acht Sitzungstage benötigt.
Wenn die Plädoyers der Nebenkläger anfangen, werden sie sich hinziehen: 95 Nebenkläger sind in dem Verfahren zugelassen, sie werden von rund 60 Rechtsbeiständen begleitet. Das Wort ergreifen werden vornehmlich die Anwälte, manche Angehörige werden jedoch auch selbst sprechen. Den bisher bekannten Plänen zufolge sind mindestens 47 einzelne Stellungnahmen beabsichtigt. Sie sollen nach Berechnungen rund 57 Stunden dauern. Zum Vergleich: Die Bundesanwaltschaft hatte für ihren Plädoyer-Vortrag 22 Stunden veranschlagt und dafür acht Sitzungstage benötigt.
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