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in S- und U-Bahnen sowie in DB-Regionalzügen mitgenommen werden. Die Mitnahme eines gefalteten ''Klappfahrrades ist kostenlos'' und jederzeit möglich, auch in Bussen und [[Tram]]s. Die Mitnahme von E-Tretrollern ist ab 2. April 2024 verboten. Anlass hierfür waren Brände von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln im europäischen Ausland<ref>[[Rathaus-Umschau]] 22. März 2024: [https://ru.muenchen.de/pdf/2024/ru-2024-03-22.pdf#page=22 Ab 2. April: Keine E-Tretroller mehr in U-Bahn, Tram und Bus]</ref>. | in S- und U-Bahnen sowie in DB-Regionalzügen mitgenommen werden. Die Mitnahme eines gefalteten ''Klappfahrrades ist kostenlos'' und jederzeit möglich, auch in Bussen und [[Tram]]s. Die Mitnahme von E-Tretrollern ist ab 2. April 2024 verboten. Anlass hierfür waren Brände von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln im europäischen Ausland<ref>[[Rathaus-Umschau]] 22. März 2024: [https://ru.muenchen.de/pdf/2024/ru-2024-03-22.pdf#page=22 Ab 2. April: Keine E-Tretroller mehr in U-Bahn, Tram und Bus]</ref>. | ||
Für Fahrräder, die größere Reifen als 20" haben, muss zusätzlich zur eigenen Karte eine „Fahrrad-Tageskarte MVV“ zu 3,40 € oder eine „Fahrrad-Tageskarte Bayern“ zu | Für Fahrräder, die größere Reifen als 20" haben, muss zusätzlich zur eigenen Karte eine „Fahrrad-Tageskarte MVV“ zu 3,40 € oder eine „Fahrrad-Tageskarte Bayern“ zu 7,- € gelöst werden. Die Fahrräder können nur außerhalb der o.g. Sperrzeiten und nur in S- und U-Bahnen sowie in Regionalzügen mitgenommen werden. [https://www.mvv-muenchen.de/ticketshop-preise/tickets-tageskarten/fahrrad-tageskarte/index.html Fahrradmitnahme MVV - Regeln] | ||
Sonstige Tarife siehe: [[Münchner Verkehrs- und Tarifverbund#Tarife|Münchner Verkehrs- und Tarifverbund]] | Sonstige Tarife siehe: [[Münchner Verkehrs- und Tarifverbund#Tarife|Münchner Verkehrs- und Tarifverbund]] |
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