Fundbüro: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird ein [[Fahrrad]] vermisst, muss eine Diebstahlsanzeige bei der [[Polizei]] erfolgen. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fundbüro ein Fahrrad an den Verlierer aushändigen kann. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, muss die Anzeige später wieder zurückgenommen werden.
Wird ein [[Fahrrad]] vermisst, muss eine Diebstahlsanzeige bei der [[Polizei]] erfolgen. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fundbüro ein Fahrrad an den Verlierer aushändigen kann. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, muss die Anzeige später wieder zurückgenommen werden.


Auch für Fundräder ist das [[Kreisverwaltungsreferat]] der Stadt (Fundbüro) zuständig:
Auch für Fundräder ist das städtische Fundbüro zuständig, ferner für aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernte Fahrräder<ref>Landeshauptstadt München: [http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/10100977/ Fundbüro]</ref>.
*Für aus [http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/10100977/ dem öffentlichen Verkehrsraum entfernte Fahrräder] (bei muenchen.de)


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