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Blass (Diskussion | Beiträge) (Das mit den Gedenkstätten ist doch ein Pro-Argument) |
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==Pro und Contra== | ==Pro und Contra== | ||
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|+ Pro und Contra | |+ Pro und Contra zu diesen „Stolpersteinen“ | ||
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| Die Steine werden nicht im Gehbereich, sondern am Gehwegrand verlegt. Das erhöht auch die Chance, dass Passanten sich den Gedenkplaketten zuwenden. || Die Israelitische Kultusgemeinde München hat sich in der Folge sehr dezidiert gegen die „Stolpersteine“ geäußert, dies durchaus im Gegensatz zu den jüdischen Gemeinden in anderen Städten oder auch von Angehörigen einzelner Opfer aus München. | | Die Steine werden nicht im Gehbereich, sondern am Gehwegrand verlegt. Das erhöht auch die Chance, dass Passanten sich den Gedenkplaketten zuwenden. || Die Israelitische Kultusgemeinde München hat sich in der Folge sehr dezidiert gegen die „Stolpersteine“ geäußert, dies durchaus im Gegensatz zu den jüdischen Gemeinden in anderen Städten oder auch von Angehörigen einzelner Opfer aus München. | ||
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| Die Stolpersteine wurden wegen der Jahrzehnte anhaltenden Sprachlosigkeit verlegt. Das Verschweigen der Morde ist würdelos. Und zwar in drei Richtungen: erstens des Opfers. Zweitens gegenüber den Hinterbliebenen / Angehörigen. Und drittens gegenüber der Bevölkerung, aus deren Mitte die Opfer (straflos) herausgerissen wurden. || Die Verlegung von Stolpersteinen ist eine künstlerische Darstellungsform des Kölners Demnig, auf die er das Urheberrecht und deren ökonomische Folgen ausübt. Er allein beansprucht für sich das Recht, solche Plaketten/Steine zu verlegen (die | | Die Stolpersteine wurden wegen der Jahrzehnte anhaltenden Sprachlosigkeit verlegt. Das Verschweigen der Morde ist würdelos. Und zwar in drei Richtungen: erstens des Opfers. Zweitens gegenüber den Hinterbliebenen / Angehörigen. Und drittens gegenüber der Bevölkerung, aus deren Mitte die Opfer (straflos) herausgerissen wurden. || Die Verlegung von Stolpersteinen ist eine künstlerische Darstellungsform des Kölners Demnig, auf die er das Urheberrecht und deren ökonomische Folgen ausübt. Er allein beansprucht für sich das Recht, solche Plaketten/Steine zu verlegen (die dann in das jeweilige Gemeindeeigentum gelangen). Damit wird Gedenken an die Ermordeten von einem Dritten „privatisiert“. | ||
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|Die „schönen“ großen, mehr oder minder zentralen Gedenkstätten würden dazu beitragen, die Opfer am Ort ihres Lebensmittelpunkts vergessen zu dürfen (oder sogar zu verdrängen). | |||
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