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Die Verordnung von 1948 legt fest, dass die Akademie "die Entwicklung der Künste ständig zu beobachten, sie in jeder ihr zweckdienlich erscheinenden Weise zu fördern oder Vorschläge zu ihrer Förderung zu machen" hat. Ferner hat sie die Aufgabe, "einen Beitrag zur geistigen Auseinandersetzung zwischen den Künsten sowie zwischen Kunst und Gesellschaft zu leisten und für die Würde der Kunst einzutreten". | Die Verordnung von 1948 legt fest, dass die Akademie "die Entwicklung der Künste ständig zu beobachten, sie in jeder ihr zweckdienlich erscheinenden Weise zu fördern oder Vorschläge zu ihrer Förderung zu machen" hat. Ferner hat sie die Aufgabe, "einen Beitrag zur geistigen Auseinandersetzung zwischen den Künsten sowie zwischen Kunst und Gesellschaft zu leisten und für die Würde der Kunst einzutreten". | ||
== Siehe auch == | |||
* [[Thomas-Mann-Preis]], wird von der Akademie gemeinsam mit Lübeck verliehen. | |||
==Adresse== | ==Adresse== |
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