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Die ca. 30 Stimmkreise in ObB mit etwa 3.200.000 Wahlberechtigten selbst sind in der Anlage zu Artikel 5 Abs. 4 des bayerischen Landeswahlgesetzes geregelt | Die ca. 30 Stimmkreise in ObB mit etwa 3.200.000 Wahlberechtigten selbst sind in der Anlage zu Artikel 5 Abs. 4 des bayerischen Landeswahlgesetzes geregelt | ||
Die '''[[Münchner]] Stimmkreise''' sind folgendermaßen abgegrenzt: | Die '''[[Münchner]] Stimmkreise''' sind folgendermaßen abgegrenzt: | ||