Alfons Falkner von Sonnenburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Für den Sohn des Gendarmeriehauptmanns August Falkner von Sonnenburg und dessen Ehefrau Caroline, eine geborene Belli di Pino bildete süddeutsches Bildungsgut den familiären Hintergrund. Der Eintritt in das bayerische Kadettencorps deutete auf eine geschlossene militärische Laufbahn, deren anfänglicher Verlauf zu hohen Erwartungen berechtigte.  
Für den Sohn des Gendarmeriehauptmanns August Falkner von Sonnenburg und dessen Ehefrau Caroline, eine geborene Belli di Pino bildete süddeutsches Bildungsgut den familiären Hintergrund. Der Eintritt in das bayerische Kadettencorps deutete auf eine geschlossene militärische Laufbahn, deren anfänglicher Verlauf zu hohen Erwartungen berechtigte.  
==1870-1871 Deutsch-Französischer Krieg==
==1870-1871 Deutsch-Französischer Krieg==
Den {{WL2|Deutsch-Französischer Krieg}} überlebte er als junger Ordonanzoffizier beim Schlachten von Wörth und Sedan.
Den {{WL2|Deutsch-Französischer Krieg}} überlebte er als junger Ordonanzoffizier die {{WL2|Schlacht bei Wörth}} sowie die {{WL2|Schlacht von Sedan}}.
== 1885 bis 1887 Hauptmann im Generalstab ==
== 1885 bis 1887 Hauptmann im Generalstab ==
1885 wurde er im Range eines Hauptmanns in den Generalstab versetzt.
1885 wurde er im Range eines Hauptmanns in den Generalstab versetzt.
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Schon nach neun Jahren war Sonnenburg Witwer; sein Frau verstarb am 12. November 1886. In den folgenden Jahren verschlechterte sich sein physischer und psychischer Gesundheitszustand. Im Hinblick auf dies ungünstige Konstellation ist auch der weitere, wenig glückliche Verlauf der Sonnenburgschen militärischen Laufbahn zu sehen.
Schon nach neun Jahren war Sonnenburg Witwer; sein Frau verstarb am 12. November 1886. In den folgenden Jahren verschlechterte sich sein physischer und psychischer Gesundheitszustand. Im Hinblick auf dies ungünstige Konstellation ist auch der weitere, wenig glückliche Verlauf der Sonnenburgschen militärischen Laufbahn zu sehen.
== 1887 bis 1888 Ehrengerichtsverfahren ==
== 1887 bis 1888 Ehrengerichtsverfahren ==
Im Raum stand Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB. Als Angehöriger des Generalstabes wurde der Sachverhalt nicht durch ein Strafgericht, sondern durch ein militärisches Ehrengericht sanktioniert.
Der dominante Charakter von Sonnenburgs, äußerte gegenüber einem sich nicht willfährig verhaltenden Zeugen, die damals gesellschaftlich akzeptierte Form der Morddrohung, er forderte ihn zum Duell auf, was eine weitere Sanktion durch ein Ehrengericht zur Folge hatte.
In den Jahren 1887 bis 1888 trafen in kurzer Zeit drei militärische Bestrafungen, deren Auswirkungen und Hintergründe nicht spurlos an der Persönlichkeit des späteren Pressereferenten vorbeigehen konnten und nach eigener Anschauung auch nicht gingen.<ref>KA. Mkr. 17611, Bl. 123; KA. OP. 12469, o.Bl.</ref>
In den Jahren 1887 bis 1888 trafen in kurzer Zeit drei militärische Bestrafungen, deren Auswirkungen und Hintergründe nicht spurlos an der Persönlichkeit des späteren Pressereferenten vorbeigehen konnten und nach eigener Anschauung auch nicht gingen.<ref>KA. Mkr. 17611, Bl. 123; KA. OP. 12469, o.Bl.</ref>
   
   
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