Wolfratshausen im Herzogtum Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

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Schon nach einem halben Jahr zeigte sich aber, daß Rechtspflege und Verwaltung unmöglich von einander getrennt werden konnten. Für den Pfleger in Wolfratshausen war die Steuereintreibung bei dem Wechsel der Bevölkerung und wegen ihrer Armut außerordentlich erschwert. Manche Gefälle konnten auch nicht richtig eingeschätzt werden, weil der Betrieb von der Ferne nicht kontrollierbar war. Sollte der Pfleger mit Zwang und Strafe vorgehen, mußte er den strafenden Arm der Gerechtigkeit des Hofoberrichters in Anspruch nehmen. Wegen der Unhalbarkeit dieses Zustandes wurde der  Pfleger von Wolfratshausen auf sein Drängen am 17. Oktober 1610 vn der Steuereintreibung mit Ausnahme des Musterungs- und Rüstgeldes und der Scharwerke enbunden und diese Aufgabe auch dem Hofoberrichter übertragen. Es wurde ihm ein Gerichtsschreiber aus der Zahl der Hofkanzlisten zugeordnet. Die vereinnahmten Gelder durfte er aber keineswegs gleich an die zuständigen Münchner Amtskassen abführen, sondern hatte sie durch einen eigenen Boten nach Wolfratshausen zu schicken. Diese Verpflichtung erlosch erst unter Hofoberrichter Pistorini zu Anfang des 18. Jahrhunderts. Da erst erkannte man, daß man die Botenkosten auch einsparen könnte <ref>Josef Freudenberger, Aus der Geschichte der Au- Die alte Au, München 1927, S. 179.</ref>.
Schon nach einem halben Jahr zeigte sich aber, daß Rechtspflege und Verwaltung unmöglich von einander getrennt werden konnten. Für den Pfleger in Wolfratshausen war die Steuereintreibung bei dem Wechsel der Bevölkerung und wegen ihrer Armut außerordentlich erschwert. Manche Gefälle konnten auch nicht richtig eingeschätzt werden, weil der Betrieb von der Ferne nicht kontrollierbar war. Sollte der Pfleger mit Zwang und Strafe vorgehen, mußte er den strafenden Arm der Gerechtigkeit des Hofoberrichters in Anspruch nehmen. Wegen der Unhalbarkeit dieses Zustandes wurde der  Pfleger von Wolfratshausen auf sein Drängen am 17. Oktober 1610 vn der Steuereintreibung mit Ausnahme des Musterungs- und Rüstgeldes und der Scharwerke enbunden und diese Aufgabe auch dem Hofoberrichter übertragen. Es wurde ihm ein Gerichtsschreiber aus der Zahl der Hofkanzlisten zugeordnet. Die vereinnahmten Gelder durfte er aber keineswegs gleich an die zuständigen Münchner Amtskassen abführen, sondern hatte sie durch einen eigenen Boten nach Wolfratshausen zu schicken. Diese Verpflichtung erlosch erst unter Hofoberrichter Pistorini zu Anfang des 18. Jahrhunderts. Da erst erkannte man, daß man die Botenkosten auch einsparen könnte <ref>Josef Freudenberger, Aus der Geschichte der Au- Die alte Au, München 1927, S. 179.</ref>.
Bei dem Gerichte ob der Au verblieb Haidhausen bis zur Einrichtung der Hofmarkherschaft in diesem Ort.
Bei dem Gerichte ob der Au verblieb Haidhausen bis zur Einrichtung der Hofmarkherschaft in diesem Ort.
<ref>[[Walter Heerde]], Haidhausen, Geschichte einer Münchner Vorstadt, in Achtundneunzigster Band, Oberbayerisches Archiv Herausgegeben vom Historischen Verein von Oberbayern, München 1977, Verlag des Historischen Vereins von Oberbayern [[Stadtarchiv]]</ref>
<ref>Haidhausen bei Wolfratshausen in [[Walter Heerde]], Haidhausen, Geschichte einer Münchner Vorstadt, in Achtundneunzigster Band, Oberbayerisches Archiv Herausgegeben vom Historischen Verein von Oberbayern, München 1977, Verlag des Historischen Vereins von Oberbayern [[Stadtarchiv]], S. 20-27</ref>


==Fußnoten==
==Fußnoten==
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