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Under dem Landrichter standen die Schergen oder Amtsleute. Sie mußten die Untertanen vor Gericht laden und die Zeugen aufrufen, zum Scharwerk aufbieten und die Abgaben einsammeln, die Durchführung der Polizeiordnung überwachen und bei Ordnungswidrigkeiten einschreiten<ref>B. Hubensteiner, a.a.O., S.104</ref>. | Under dem Landrichter standen die Schergen oder Amtsleute. Sie mußten die Untertanen vor Gericht laden und die Zeugen aufrufen, zum Scharwerk aufbieten und die Abgaben einsammeln, die Durchführung der Polizeiordnung überwachen und bei Ordnungswidrigkeiten einschreiten<ref>B. Hubensteiner, a.a.O., S.104</ref>. | ||
==Vier Schergämter des Landgericht Wolfratshausen== | ==Vier Schergämter des Landgericht Wolfratshausen== | ||
Das Landgericht Wolfratshausen war 1538 in vier Schergämter eingeteilt, die ihren Sitz in Warngau, Wolfratshausen, Thanning und [[Perlach]] hatten <ref>AStA: GL Wolfratshausen Nr. 1: "Granz- Güter- und Volksbeschreibungen des Churpfalzbaierisschen Landgerichts Wolfratshausen", 1. Band, fol 2 ff.</ref>. Hier fanden die Schrannen statt, zu denen der Richter mit seinem Gerichtsschreiber wie früher der Graf herumreiste, um Gericht zu halten <ref>[[Michael Doeberl]], Entwicklungsgeschichte Bayerns, I. Band, 3. Auflage, München 1916, S. 496. Ursprünglich fand das Gericht unter freiem Himmel statt. Der Gerichtsplatz war damals durch Geländer (Schranken, Schrannen) abgeschlossen. Schranne bedeutete also einen von einem Geländer umschlossenen Gerichtsraum, später das Gericht selbst.</ref>. | Das Landgericht Wolfratshausen war 1538 in vier Schergämter eingeteilt, die ihren Sitz in Warngau, Wolfratshausen, Thanning und [[Perlach]] hatten <ref>AStA: GL Wolfratshausen Nr. 1: "Granz- Güter- und Volksbeschreibungen des Churpfalzbaierisschen Landgerichts Wolfratshausen", 1. Band, fol 2 ff.</ref>. Hier fanden die Schrannen statt, zu denen der Richter mit seinem Gerichtsschreiber wie früher der Graf (γράφω gr. schreiben) herumreiste, um Gericht zu halten <ref>[[Michael Doeberl]], Entwicklungsgeschichte Bayerns, I. Band, 3. Auflage, München 1916, S. 496. Ursprünglich fand das Gericht unter freiem Himmel statt. Der Gerichtsplatz war damals durch Geländer (Schranken, Schrannen) abgeschlossen. Schranne bedeutete also einen von einem Geländer umschlossenen Gerichtsraum, später das Gericht selbst.</ref>. | ||
Haidhausen gehörte zum Amt Perlach. Dieses war wieder in Hauptmannschaften eingeteilt, an deren Spitze ein "Hauptmann", oder wie er später hieß ein "Obmann" stand, der aus der Bevölkerung gewählt wurde. Die Hauptmannschaften dienten als kleinste Verwaltungseinheiten militärischen, steuerlichen und Scharwerkszwecken. Die Haupt- und Obleute hatten in polizeilichen Dingen eine Aufsichts- und Anzeigepflicht dem Schergen gegenüber, sie selbst übten aber keine Polizeigewalt aus <ref>Seb. Hiereth, a.a.O., S. 17</ref>. | Haidhausen gehörte zum Amt Perlach. Dieses war wieder in Hauptmannschaften eingeteilt, an deren Spitze ein "Hauptmann", oder wie er später hieß ein "Obmann" stand, der aus der Bevölkerung gewählt wurde. Die Hauptmannschaften dienten als kleinste Verwaltungseinheiten militärischen, steuerlichen und Scharwerkszwecken. Die Haupt- und Obleute hatten in polizeilichen Dingen eine Aufsichts- und Anzeigepflicht dem Schergen gegenüber, sie selbst übten aber keine Polizeigewalt aus <ref>Seb. Hiereth, a.a.O., S. 17</ref>. | ||
1538 bildete Haidhausen mit Obergiesing, Au und Untergiesing, Putzbrunn, Höhenkirchen und Bogenhausen die Hauptmannschaft [[Obergiesing]]<ref>ASta: GL. Wolfratshausen Nr. 1, fol. 148 ff.</ref>. | 1538 bildete Haidhausen mit Obergiesing, Au und Untergiesing, Putzbrunn, Höhenkirchen und Bogenhausen die Hauptmannschaft [[Obergiesing]]<ref>ASta: GL. Wolfratshausen Nr. 1, fol. 148 ff.</ref>. | ||
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In diesem Jahre war der Haidhausener Lenzbauer Lienhardt Gelb Hauptmann<ref>ASta: GL. Wolfratshausen Nr. 1 fol. 317' ff.</ref>. | In diesem Jahre war der Haidhausener Lenzbauer Lienhardt Gelb Hauptmann<ref>ASta: GL. Wolfratshausen Nr. 1 fol. 317' ff.</ref>. | ||
1585 ist das Dorf Haidthausen in der Hauptmannschaft Ober- und Untergiesing aufgeführt <ref>ASTA: GL. Wolfratshausen Nr. 1 fol. 464' ff.</ref>. | 1585 ist das Dorf Haidthausen in der Hauptmannschaft Ober- und Untergiesing aufgeführt <ref>ASTA: GL. Wolfratshausen Nr. 1 fol. 464' ff.</ref>. | ||
==Gmein== | ==Gmein== | ||
Zu diesen Zeiten war Haidhausen nur ein Dorf im Verbande der angeführten Haupt- und Obmannschaften, bildete aber aber keine selbständige Gemeinde im modernene Sinne. | Zu diesen Zeiten war Haidhausen nur ein Dorf im Verbande der angeführten Haupt- und Obmannschaften, bildete aber aber keine selbständige Gemeinde im modernene Sinne. |
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