Parks: Unterschied zwischen den Versionen

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Davon ''ausgenommen'' sind Parks des Freistaates Bayern: wie beispielsweise der [[Englische Garten]], der [[Nymphenburger Schlosspark]], der [[Hofgarten] und die Maximiliansanlagen.   
Davon ''ausgenommen'' sind Parks des Freistaates Bayern: wie beispielsweise der [[Englischer Garten|Englische Garten]], der [[Nymphenburger Schlosspark]], der [[Hofgarten]] und die Maximiliansanlagen.   




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