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Hornig stellte sich während der 1960er und 1970er Jahre als sachverständiger Zeuge bei Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen ehemalige Angehörige der Ordnungspolizei zur Verfügung und sagte insbesondere zur Problematik des so genannten Befehlsnotstandes aus. | Hornig stellte sich während der 1960er und 1970er Jahre als sachverständiger Zeuge bei Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen ehemalige Angehörige der Ordnungspolizei zur Verfügung und sagte insbesondere zur Problematik des so genannten Befehlsnotstandes aus. | ||
== Literatur == | |||
* Stefan Klemp: ''Nicht ermittelt. Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. Ein Handbuch.'' Klartext, Essen, 2005. ISBN 3-89861-381-X. | |||
* [[Gerd R. Ueberschär]]: ''Der Polizeioffizier Klaus Hornig. Vom Befehlsverweigerer zum KZ-Häftling''. In: ''Zivilcourage. Empörte, Helfer und Retter aus Wehrmacht, Polizei und SS''. Hrsg. von [[Wolfram Wette]]. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, 2004. ISBN 3-596-15852-4, S. 77–93. | |||
{{wikipedia}} | {{wikipedia}} |
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