Personen aus der Münchner Geschichte: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 670: Zeile 670:


=Die Ehrenbürger der Stadt München=
=Die Ehrenbürger der Stadt München=
Dem Magistrat der Stadt München wurde im Jahr 1818 durch das Gemeindeedikt das Recht erteilt, Personen, die sich in hohem Maße um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben zu Ehrenbürgern zu ernennen. Seither wurde diese Würde 53 Personen zu Teil.  
Dem [[Magistrat]] der Stadt München wurde im Jahr 1818 durch das Gemeindeedikt das Recht erteilt, Personen, die sich in hohem Maße um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben zu Ehrenbürgern zu ernennen. Seither wurde diese Würde 53 Personen zu Teil.  


Das Ehrenbürgerrecht der Stadt München ist weder ''mit besonderen Rechten'' (außer der kostenlosten Nutzung des ÖPNV in München und der Nutzung des Saales im [[Altes Rathaus|Alten Rathaus]]) noch ''mit besonderen Pflichten'' verbunden.
Das Ehrenbürgerrecht der Stadt München ist weder ''mit besonderen Rechten'' (außer der kostenlosten Nutzung des ÖPNV in München und der Nutzung des Saales im [[Altes Rathaus|Alten Rathaus]]) noch ''mit besonderen Pflichten'' verbunden.
36.022

Bearbeitungen

Navigationsmenü