Rathaus und Frauenkirche strahlen für die Inklusion

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Rathaus und Frauenkirche strahlen für die Inklusion am 26. März 2019

Inklusion heißt Einbeziehung von behinderten Personen in möglichst viele Lebensbereiche. Jeder Mensch soll überall dabei sein und mitmachen können. Egal, ob man eine Behinderung hat oder nicht. Es darf keine Hindernisse geben. Dazu gibt es weltweit als rechtliche Grundlage die UN-Behindertenrechtskonvention.

Dazu sagt man auch: München muss noch mehr barriere-frei werden.

München leuchtet - am Abend gilt das in der Altstadt sowieso immer, doch am Dienstag 26.3.2019 ganz besonders. Denn an diesem Abend ist eine Lichtinstallation an zwei Wahrzeichen - am Rathaus und der Frauenkirche geplant, die einen ernsten Hintergrund hat: Vor zehn Jahren ratifizierte Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die Stadt München hat im Jahr 2013 den 1. Aktionsplan zur Inklusion beschlossen, dessen konkrete Maßnahmen auch umgesetzt wurden. Im April 2019 wird sich der Stadtrat nun voraussichtlich mit dem 2. Aktionsplan zu diesem Thema befassen, an dem – wie schon beim Vorgänger – alle Referate der Stadt beteiligt sind.

Aus diesem Anlass wird auch München ein optisches Signal, ein Zeichen, setzen: Am Dienstag werden das Neue Rathaus sowie die Westseite der Frauenkirche von 19 bis 22 Uhr mit einer Lichtinstallation angestrahlt, die Symbole und Begriffe der UN-Behindertenrechtskonvention zeigt.

Die beiden Münchner Sehenswürdigkeiten bleiben anschließend bis 0:30 Uhr weiter beleuchtet. Ziel der Installation ist es, darauf aufmerksam zu machen, dass Menschen mit und ohne Behinderung dieselben Rechte auf Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe haben.

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