Pariser Vertrag (1810)

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Der Pariser Vertrag vom 28. Februar 1810 zwischen Frankreich und Bayern hatte eine Verständigung über Gebietsarrondierungen zum Gegenstand. Bayern wurde für vorgenommene Flächenabtrennungen letztlich zu seinem Vorteil entschädigt.

Das zum Königreich Bayern gehörende südliche Tirol musste auf Druck Napoléons an das Königreich Italien abgegeben werden. Ferner kam es im westlichen Landesteil Bayerns zu einigen Grenzkorrekturen zu Gunsten des Großherzogtums Würzburg (Schweinfurt und Teile des Mainkreises) und des Königreichs Württemberg (Buchhorn, Wangen, Leutkirch, Ravensburg, Bopfingen und Ulm).

Im Gegenzug erhielt König Maximilian I. das Markgraftum Bayreuth, das Fürstentum Regensburg, den Innkreis, das halbe Hausruckviertel sowie u.a. Gebiete um Salzburg und Berchtesgaden als Territorium hinzu.



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