Einheitliches Patentgericht

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Das Einheitliche Patentgericht ist ein aufgrund eines supranationalen Übereinkommens {Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht; EPGÜ) geschaffenes Gericht, das das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung und - mit opt-out-Möglichkeit - auch "normale" europäische Patente betrifft und deren Bestand und Durchsetzung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme von Kroatien und Spanien) gerichtlich regelt. Das Einheitliche Patentgericht hat seine Tätigkeit am 1. Juni 2023 aufgenommen. Es besteht aus einer Zentralkammer in Paris mit Abteilungen in München und Mailand sowie aus Lokalkammern (bis zu vier in den Vertragsmitgliedstaaten, in Deutschland Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München) und Regionalkammern (für mehrere Vertragsmitgliedstaaten) sowie dem Berufungsgericht und der Kanzlei, beide in Luxemburg. In München haben eine Abteilung der Zentralkammer und eine Lokalkammer ihren Sitz.

Sitz der Münchner Abteilung der Zentralkammer in der Cincinnatistraße

Die Münchner Abteilung der Zentralkammer ist in dem vom Bundespatentgericht genutzten Gebäudekomplex in der Cincinnatistraße 64 untergebracht, die Münchner Lokalkammer in der Denisstraße 3 (Gebäude des Landgerichts München II).

Weblinks

Webpräsenz des Einheitlichen Patentgerichts

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