Bayerischer Senat

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Der Bayerische Senat war nach der Bayerischen Verfassung von 1946 bis 1999 eine zweite Kammer neben dem Bayerischen Landtag.

Die 60 Mitglieder des Bayerischen Senats, die mindestens 40 Jahre alt sein mussten, wurden von sozialen, wirtschaftlichen, gemeindlichen und kulturellen Körperschaften für sechs Jahre gewählt oder ernannt. Alle zwei Jahre wurde ein Drittel der Sitze neu bzw. wieder besetzt. Senatsmitglieder durften nicht zugleich Landtagsabgeordnete sein. Der Senat wirkte in gewissem Umfang an der Landesgesetzgebung mit und hatte im Wesentlichen beratende Aufgaben. Ein Einspruch des Senats konnte vom Landtag mit einfacher Mehrheit überstimmt werden.

Der Tagungsort des Senats war im Maximilianeum.

Bayern war das einzige deutsche Bundesland mit einer zweiten, ständeorientierten Kammer. Der Senat wurde nach einem Volksentscheid im Jahre 1998 zum 1. Januar 2000 abgeschafft.

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