Pariser Vertrag (1810): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Der Pariser Vertrag vom 28. Februar 1810''' zwischen Frankreich und Bayern hatte eine Verständigung über Gebietsarrondierungen zum Gegenstand. Bayern wurde für vorgenommene Flächenabtrennungen letztlich zu seinem Vorteil entschädigt.
'''Der Pariser Vertrag vom 28. Februar 1810''' zwischen Frankreich und [[Bayern]] hatte eine Verständigung über Gebietsarrondierungen zum Gegenstand. Bayern wurde für vorgenommene Flächenabtrennungen letztlich zu seinem Vorteil entschädigt.


Das zum Königreich Bayern gehörende südliche Tirol musste auf Druck Napoléons an sein Königreich Italien abgegeben werden. Ferner kam es am westlichen Landesteil Bayerns zu einigen Grenzkorrekturen zu Gunsten des Großherzogtums Würzburg (Schweinfurt und Teile des Mainkreises) und des Königreichs Württemberg (Buchhorn, Wangen, Leutkirch, Ravensburg, Bopfingen und Ulm).
Das zum Königreich Bayern gehörende südliche Tirol musste auf Druck [[Napoléon]]s an das Königreich Italien abgegeben werden. Ferner kam es im westlichen Landesteil Bayerns zu einigen Grenzkorrekturen zu Gunsten des Großherzogtums Würzburg (Schweinfurt und Teile des Mainkreises) und des Königreichs Württemberg (Buchhorn, Wangen, Leutkirch, Ravensburg, Bopfingen und Ulm).


Im Gegenzug erhielt König Maximilian I. das Markgraftum Bayreuth, das Fürstentum Regensburg, den Innkreis, das halbe Hausruckviertel sowie u.a. Gebiete um Salzburg und Berchtesgaden als Territorium hinzu.
Im Gegenzug erhielt König [[Maximilian I.]] das Markgraftum Bayreuth, das Fürstentum Regensburg, den Innkreis, das halbe Hausruckviertel sowie u.a. Gebiete um Salzburg und [[Berchtesgaden]] als Territorium hinzu.
 
 
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Version vom 26. September 2018, 18:09 Uhr

Der Pariser Vertrag vom 28. Februar 1810 zwischen Frankreich und Bayern hatte eine Verständigung über Gebietsarrondierungen zum Gegenstand. Bayern wurde für vorgenommene Flächenabtrennungen letztlich zu seinem Vorteil entschädigt.

Das zum Königreich Bayern gehörende südliche Tirol musste auf Druck Napoléons an das Königreich Italien abgegeben werden. Ferner kam es im westlichen Landesteil Bayerns zu einigen Grenzkorrekturen zu Gunsten des Großherzogtums Würzburg (Schweinfurt und Teile des Mainkreises) und des Königreichs Württemberg (Buchhorn, Wangen, Leutkirch, Ravensburg, Bopfingen und Ulm).

Im Gegenzug erhielt König Maximilian I. das Markgraftum Bayreuth, das Fürstentum Regensburg, den Innkreis, das halbe Hausruckviertel sowie u.a. Gebiete um Salzburg und Berchtesgaden als Territorium hinzu.



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