Landgericht München: Unterschied zwischen den Versionen

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Aus den zwei '''Landgerichtsbezirken''' „Landgericht München links der Isar“ und „Landgericht München rechts der Isar“  wurden [[1862]] die gleichnamigen [[Bezirksamt|Bezirksämter]] und später aus diesen diverse Landkreise gebildet.
Aus den zwei '''Landgerichtsbezirken''' „Landgericht München links der Isar“ und „Landgericht München rechts der Isar“  wurden [[1862]] die gleichnamigen [[Bezirksamt|Bezirksämter]] und später aus diesen diverse Landkreise gebildet.
Heute bestehen in München als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit das [[Landgericht München I]] (zuständig für das Gebiet der Landeshauptstadt München und des [[Landkreis München|Landkreises München]] (Amtsgerichtsbezirk München) und das [[Landgericht München II]] (zuständig für große Teile von [[Oberbayern]]).


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Version vom 3. Mai 2019, 13:12 Uhr

Aus den zwei Landgerichtsbezirken „Landgericht München links der Isar“ und „Landgericht München rechts der Isar“ wurden 1862 die gleichnamigen Bezirksämter und später aus diesen diverse Landkreise gebildet.

Heute bestehen in München als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit das Landgericht München I (zuständig für das Gebiet der Landeshauptstadt München und des Landkreises München (Amtsgerichtsbezirk München) und das Landgericht München II (zuständig für große Teile von Oberbayern).

220px-Disambig-dark.svg.png Der Begriff Landgericht München kann im München Wiki mit verschiedenen Bedeutungen verwendet werden: