Kinderlandverschickung

Die Erweiterte Kinderlandverschickung (KLV) betraf nach den ersten Luftangriffen im Oktober 1942 auch Kinder aus München in unterschiedlichem Alter in der ganzen Schlussphase des Zweiten Weltkriegs.

Grundlagen waren:

  • Ein Führerbefehl Hitlers vom 27. September 1940 ordnete „Landverschickung“ der Kinder und Jugendlichen aus den luftkriegsgefährdeten (Groß-)Städten, zunächst im Ruhrgebiet, an.
  • die offizielle Bezeichnung lautete „Erweiterte Kinderlandverschickung“, kurz KLV
  • Unklarheit über die Freiwilligkeit, schätzungsweise über 2 bis zu 6 Millionen verschickte Kinder, Jugendliche und Mütter mit Kleinkindern - genaue Zahlen existieren (noch ?) nicht


1. Phase

In der ersten Phase erfolgte die Verschickung zunächst auf Grund freiwilliger Meldung (Anfang 1941 bis zum Frühjahr/Sommer 1943). Drei Gruppen waren betroffen:

1. Mütter mit Kleinkindern, die vornehmlich auf dem Land bei Familien Unterkunft fanden;
2. Kinder bis zu zehn Jahren, die ausschließlich in sog. Pflegefamilien gegeben wurden und die Schule am Aufnahmeort besuchten
3. Jugendliche ab zehn Jahren bis zum jeweiligen Schulabschluss, die möglichst klassen- oder schulweise verschickt und grundsätzlich in (geschlossenen) KLV-Lager untergebracht und dort auch von den mitverschickten Lehrkräften ihrer Heimatschule bzw. ihres Heimatortes unterrichtet werden sollten.

Bei Gruppe 1 und 2 kam es neben der Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtungen wie Gaststätten und Schulen, auch zur Unterkunft bei "Gastgeber-Familien". Die damals betroffenen Kindergruppen waren etwa die Jahrgänge 1930 bis 1944. Wenn es zu einer Trennung von den Eltern kam, konnte dies der Beginn einer Verwaisung des (Klein-)Kindes sein.

Für den Transport aller drei KLV-Gruppen sowie außerdem für die Unterbringung der vorschulpflichtigen Kinder und der Kinder der ersten vier Schuljahre in den Pflegefamilien war offiziell die NS-Volkswohlfahrt zuständig

Für die Unterbringung der Kinder vom fünften Schuljahr an war die Hitler-Jugend zuständig

2. Phase

Die zweite Phase ab dem Frühjahr/Sommer 1943 basierte auf der Schulpflicht, verlagert wurde der ganze Klassenverband mit den Lehrerkräften der Heimatschule.

Wer keine Möglichkeit besaß, seine Kinder auswärts bei Verwandten oder Bekannten in einer nicht luftkriegsgefährdeten Gegend unterzubringen, musste sie, wenn er sich nicht des Verstoßes gegen die gesetzliche Schulpflicht schuldig machen oder seinen Kindern die Fortsetzung ihrer Schulbildung verwehren wollte, zwangsläufig mit ihrer Schule in die KLV fahren lassen.

Literatur

  • Gerhard Kock: „Der Führer sorgt für unsere Kinder...“ Die Kinderlandverschickung im Zweiten Weltkrieg. Paderborn u. a. 1997
  • Martin Rüther (Hrsg.): Zu Hause könnten sie es nicht schöner haben. Kinderlandverschickung aus Köln und Umgebung 1941-1945. Köln 2000
  • Gerhard E. Sollbach: Flucht vor Bomben. Kinderlandverschickung aus dem östlichen Ruhrgebiet im 2. Weltkrieg. Hagen 2002

Weblinks