Grundbuch
Das Grundbuch sind im Laufe der Jahrhunderte natürlich Grundbücher, das jeweils für einen längeren Zeitraum die Besitzverhältnisse am Boden und den darauf errichteten Gebäuden amtlich festhält / beschreibt. Interessant sind dabei immer wieder die Veränderungen.
Geschichte, Überlieferung
Siehe die Vorbemerkungen des Archivars Stahleder zur Tradition der alten Bücher in:
- Historische Ratsprotokolle ab 1459 - 51: Hrsgg. von Helmuth Stahleder, Bd. 1 - 4 (PDF)
- “Die … große Münchner Amtsbuch-Serie beginnt mit der Anlage des ersten erhaltenen Grundbuchs 1484/85. … Vom Hackenviertel/Innere Stadt reichen die Eintragungen bis zum Einsetzen der neuen, nunmehr vollständig erhaltenen Grundbuchreihe der Jahre 1572 bis 1576, die bis 1628 geführt wird. Dann wird bereits wieder eine neue Serie begonnen. …“
Einsicht ins aktuelle Grundbuch beim Amtsgericht München?
- Wer einen Grundbuchauszug und/oder eine Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte / Katasterkarte) anfordern möchte, kann sich dort richtig über den Ablauf und die Anschriften informieren. (bei justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden)