Zensur
Zensur als staatliche Kontrolle von Presse, Medien und weiteren Äußerungen
Am 5. Dezember 1933 wurde, mit der Gründung des Deutschen NachrichtenbürosW, der Nachrichtenhandel im Deutschen Reich zentralisiert und verstaatlicht.
Von 1933 bis 1945 wurden tägliche Pressekonferenzen der Reichsregierung im Reichsministerium für Volksaufklärung und PropagandaW für ausgewählte Journalisten gehalten. Es ergingen an die Medien bis ins Detail gehende Weisungen und Verbote bezüglich der Berichterstattung. Es gab genaue Sprachregelungen darüber, in welcher Tendenz Ereignisse herausgestellt werden und in welchem Umfang sie behandelt werden sollten. Dazu gehörten sogar Details wie die Größe der Überschriften und die Plazierung bestimmter Beiträge. Es gab Anweisungen, zu welchen Themen keine Eigenrecherche erlaubt war, und welche Themen vollständig zu unterdrücken waren. Diese Weisungen gab es in drei verschiedenen Vertraulichkeitsstufen, zur wortwörtlichen Verwendung, zur indirekten Weitergabe ohne Quellenangabe und drittens Weisungen mit streng vertraulichem Charakter, bei denen die Verletzung der Geheimhaltungspflicht als LandesverratW bestraft wurde. Diese Konferenzen wurden in Protokollen dokumentiert, die am Ende des Monats vernichtet wurden.[1]
Am 22. September 1933 wurde die ReichskulturkammerW geschaffen, ihre 7 Kammer fungierten als Gatekeeper (Nachrichtenforschung)W: Die ReichsschrifttumskammerW für Autoren. Beim Rundfunk durften nur noch Journalisten arbeiten, die Mitglied in der ReichsrundfunkkammerW waren. Aufgenommen wird nur, wer Goebbels' Kriterien erfüllt.[2] Das Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933 erklärte Journalisten und Redakteure zu Staatsbeamten und ihre Tätigkeit zur öffentlichen Aufgabe.[3]
Etymologie
Zensur aus dem Lateinischen censura
Hinweise auf Artikel zu dem Thema
- das Pressereferat des Bayrischen Kriegsministeriums war von 1914 bis 1919 die staatliche Zensurbehörde, Leiter: Alfons Falkner von Sonnenburg
Fußnoten
- ↑ herausgegeben Léon PoliakovW, Das Dritte Reich und seine Denker, S. 446[1], Im Gegensatz zum HochverratW schwächt der LandesverratW den eigenen Staat in seiner Sicherheit gegenüber ausländischen Staaten.
- ↑ [2]; Schreiben Joseph Goebbels, RMVP, an Hans Heinrich LammersW zu Kompetenzen des RMVP und der PPK bei der Buchzensur, Berlin, 26.6.1941, [3][4]
- ↑ Schriftleitergesetz, [5]
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