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Version vom 25. Februar 2019, 14:10 Uhr von Blass (Diskussion | Beiträge) (Was hat sich an dem Umgang mit Bildrechten wirklich geändert?)
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Hallo WW2,

offensichtlich bist du kein Jurist. Der würde so einen Hinweis auf Folgen eines Gesetzes für die Bildrechte nämlich nie so formulieren: "Wegen dem europäischen Datenschutzgesetz §11 und §13 muss jetzt für jedes Bild eine Quelle oder eine Einverständniserklärung angegeben werden!!!"

Was hat sich an dem Umgang mit Bildrechten wirklich geändert? Bitte erst hier Vorschläge machen, bevor solche "Alarmmeldungen" ins Wiki gesetzt werden. Es ist zum ……

--Blass (Diskussion) 13:10, 25. Feb. 2019 (CET)