Ludendorff-Hitler-Putschversuch
Der Ludendorff-Hitler-Putsch war der gescheiterte Versuch von Ex-Reichswehr-General Erich Ludendorff, Adolf Hitler und ihren Anhängern, in der Nacht vom 8. zum 9. November 1923 durch einen Umsturz in München die Macht in ganz Deutschland an sich zu reißen.
Obwohl der Aufstand sofort niedergeschlagen wurde, gelang es Hitler, sich im folgenden Prozess und der anschließenden Haftstrafe als wichtige Figur der rechten Szene zu etablieren. Nach der "NS-Machtergreifung" 1933 wurden die damaligen Ereignisse von der NSDAP zu einem Mythos verklärt.
Der Oberbürgermeister Eduard Schmid (1861 — 1933, erster direkt gewählte OB 1919 – 1924; als Kandidat der SPD) war am 9. November im Neuen Rathaus als Geisel genommen und verschleppt worden. Nach dem Scheitern des Putschversuchs konnte er befreit werden.
Hauptmann Rudolf Schraut (geadelt Rudolf Ritter von Schraut, geb. 4. Juli 1886, im Dienst erschossen am 9. November 1923) hatte sich vor seiner Polizei-Hundertschaft in der Nähe der Residenz und der Feldherrenhalle dem Zug der Verschwörer entgegen gestellt und die Auflösung des Marsches befohlen. Er wurde aus der Ansammlung heraus ermordet.
Nach seinem Tod befahl der rangnächste Offizier, ein Oberleutnant, eine scharfe Salve, die dann sofort zur Auflösung des Marsches führte.
Die vier beim Putsch im Dienst erschossenen Polizisten werden heute durch eine Gedenktafel geehrt.
Von den Putschisten ermordete bayerische Polizisten
- Friedrich Fink, Oberwachtmeister
- Nikolaus Hollweg, Unterwachtmeister
- Max Schobert, Hilfswachtmeister
- Rudolf Schraut, Hauptmann
Der Prozess wurde entgegen der Gesetzeslage beim Volksgericht München verhandelt. Der vorsitzende Richter Georg Neithardt lässt Hitler sehr lange und ausführlich seine Beweggründe für den Putsch erklären, sowie seine politischen Standpunkte darlegen. Da der Richter Sympathien für Hitler und seine Bewegung hat fällt er ein geradezu lächerliches, ja besser gesagt skandalöses Urteil: Fünf Jahre Festungshaft! Da Hitler österreichischer Staatsbürger war, hätte er eigentlich nach dem Gesetz, nach verbüsung einer Haftstrafe ausgewiesen werden müssen. Der Begriff Festungshaft ist eher Irreführend, denn dies bedeutete nicht dass er besonders strenge Haftbedingungen bekam. Ganz im Gegenteil, er konnte Besucher empfangen, soviele und so oft wie er wollte. All seine Parteifreunde besuchten ihn, im Gefängnis in Landsberg. Festungshaft bedeutete "Ehrenhaft". Bei der der Häftling alle die Annehmlichkeiten hatte, die normalerweise kein Häftling hatte. In der Haftzeit schrieb er dann die Grundlage der Nazipolitik "Mein Kampf" Schon nach 9 Monaten wird er wieder frei gelassen. Sofort kümmert er sich um seine verbotene Partei, die er ungehindert wieder aufbauen kann. In der Münchner Justiz gab es viele die Hitler förderten. Als er 1933 durch den damaligen greisen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt wurde, beförderte er den Richter Neithardt zum Oberlandesgrichtsrat als Dank für die milde Strafe.
Film
"Hitler vor Gericht" Dokudrama D 2009 Regie: Bernd Fischerauer
Siehe auch
Weblinks
- Katja Riedel: Gedenktafel enthüllt — Vier Polizisten gegen Hitler. In SZ vom 9.11.2010
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