Das Grundbuch sind im Laufe der Jahrhunderte natürlich Grundbücher, in denen die Besitzverhältnisse am Boden und den darauf errichteten Gebäuden amtlich festhält / beschreibt. Interessant sind dabei immer wieder die Veränderungen.

Siehe die Vorbemerkungen zur Tradition der alten Bücher in:

Einsicht ins aktuelle Grundbuch beim Amtsgericht München?