23. April 2016 Bierjubiläum
Am 23. April 1516 unterschrieb der bayerische Herzog Wilhelm IV. das später oft so genannte „Bayerische Reinheitsgebot“ und verbot damit, dass so weiter Zutaten wie Ruß, Kreidemehl, Stechapfel oder Fliegenpilz im Bier mitgekocht wurden.
Insgesamt blieb es ein hervorragendes Geschäft, deshalb 500 Jahre danach
Eine bedeutende Getränkebranche feiert Jubiläum
- Die Chirurgen der Kliniken feiern mit
- Leber- und viele andere dadurch ausgelöste Krebsarten.
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Siehe auch
- Brauereien
- Verein Münchener Brauereien e.V. (1871)
- Biergarten
Literatur
Weblinks
- 500 Jahre bayerisches Reinheitsgebot: Mit großen Schritten zum Bierjubiläum 2016. In marktspiegel.de