Deutsches Patent- und Markenamt: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Deutsche Patent- und Markenamt''' (DPMA), gelegentlich umgangssprachlich als Bundespatentamt bezeichnet, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Justiz mit Hauptsitz in München und Außenstellen in Jena und Berlin.
Das '''Deutsche Patent- und Markenamt''' (DPMA), gelegentlich umgangssprachlich als ''Bundespatentamt'' bezeichnet, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des ''Bundesministerium der Justiz'' mit Hauptsitz in [[München]] und Außenstellen in Jena und Berlin.


Das Patentamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Die Behörde ist unter anderem für die Erteilung von Patenten, für die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Geschmacksmustern, sowie für die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig.
Das Patentamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Die Behörde ist unter anderem für die Erteilung von Patenten, für die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Geschmacksmustern, sowie für die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig.
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==Siehe auch==
* [[Deutsches Museum]]
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Version vom 5. Februar 2012, 00:56 Uhr

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), gelegentlich umgangssprachlich als Bundespatentamt bezeichnet, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Justiz mit Hauptsitz in München und Außenstellen in Jena und Berlin.

Das Patentamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Die Behörde ist unter anderem für die Erteilung von Patenten, für die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Geschmacksmustern, sowie für die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig.


Deutsches Patent- und Markenamt

Zweibrückenstraße 12
80331 München
☎ : 089 / 2195-0
@ : info@dpma.de

Weblinks

Lage

Siehe auch

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