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* Die Baywa-Stiftung an der [[Arabellastraße]] 4 hat einen Drive-In eingerichtet, an dem sie '''kostenlose Mahlzeiten an Münchner Einsatzkräfte''' verteilt. Von Montag bis Sonntag, sieben bis 19 Uhr, können sich die Einsatzkräfte eine warme Mahlzeit, Getränke und Snacks holen.
* Die Baywa-Stiftung an der [[Arabellastraße]] 4 hat einen Drive-In eingerichtet, an dem sie '''kostenlose Mahlzeiten an Münchner Einsatzkräfte''' verteilt. Von Montag bis Sonntag, sieben bis 19 Uhr, können sich die Einsatzkräfte eine warme Mahlzeit, Getränke und Snacks holen.
* Die '''Autovermietung''' Hertz bietet Angehörigen der Heilberufe die Miete eines Fahrzeuges für 10,-€ pro Tag in Deutschland an. Darüber hinaus übernimmt sie die Kosten für einen zusätzlichen Fahrer. Ferner sind bei einer Mietdauer von mindestens sieben Tagen zwei Tage mietfrei.
* Die '''Autovermietung''' Hertz bietet Angehörigen der Heilberufe die Miete eines Fahrzeuges für 10,-€ pro Tag in Deutschland an. Darüber hinaus übernimmt sie die Kosten für einen zusätzlichen Fahrer. Ferner sind bei einer Mietdauer von mindestens sieben Tagen zwei Tage mietfrei.
* Pflegekräfte erhalten eine steuerfreie '''Zusatzprämie''' in Höhe von 500.- € vom Freistaat Bayern, vorläufig für einen Monat. Diese Prämie erhalten 252.000 Pflegekräfte in Bayern. Die Bonuszahlung soll am 7. April 2020 im Kabinett beschlossen werden und das Geld so bald wie möglich bei den Pflegekräften ankommen. Bei einer längeren Infektionsdauer werden  möglicherweise in Zukunft weitere Prämien ausgelobt.Bei einer längeren Infektionsdauer werden  möglicherweise in Zukunft weitere Prämien ausgelobt.
* 252.000 Pflegekräfte in Bayern erhalten eine steuerfreie '''Zusatzprämie''' in Höhe von 500.- € vom Freistaat Bayern, vorläufig für einen Monat. Die Bonuszahlung soll am 7. April 2020 im Kabinett beschlossen werden und das Geld so bald wie möglich bei den Pflegekräften ankommen. Bei einer längeren Infektionsdauer werden  möglicherweise in Zukunft weitere Prämien ausgelobt.
* Vom 4. April 2020 bis vorerst 19. April gilt ein '''Aufnahmestopp für Menschen mit Behinderung''' in stationären Einrichtungen, ausgenommen wenn gewährleistet ist, dass neue Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne untergebracht werden können. Voraussetzung ist, dass das zuständige Gesundheitsamt zustimmt. Auch Rückverlegungen von Bewohnerinnen und Bewohnern in ihre Einrichtung aus dem Krankenhaus fallen darunter.
* Vom 4. April 2020 bis vorerst 19. April gilt ein '''Aufnahmestopp für Menschen mit Behinderung''' in stationären Einrichtungen, ausgenommen wenn gewährleistet ist, dass neue Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne untergebracht werden können. Voraussetzung ist, dass das zuständige Gesundheitsamt zustimmt. Auch Rückverlegungen von Bewohnerinnen und Bewohnern in ihre Einrichtung aus dem Krankenhaus fallen darunter.
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