Sozialistengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Verbot der sozialdemokratischen Arbeiterpartei in München'''
'''Verbot der sozialdemokratischen Arbeiterpartei in München'''
*Im Deutschen Reich galt das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie von 1878 bis 1890.
*Im Deutschen Reich galt das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie von 1878 bis 1890, kurz '''Sozialistengesetz'''. Es wurde während dieser Zeit mehrfach verlängert.
 
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*In München wurde bereits am 14. September 1874 durch die königliche Polizeidirektion München unter der Leitung von [[Maximilian von Feilitzsch]] mit Beschluß vom 12. September die Mitgliedschaften u.a. in der der sozialdemokratischen Arbeiterpartei verboten.
*In München wurde bereits am 14. September 1874 durch die königliche Polizeidirektion München unter der Leitung von [[Maximilian von Feilitzsch]] mit Beschluß vom 12. September die Mitgliedschaften u.a. in der der sozialdemokratischen Arbeiterpartei verboten.
== Hintergrund ==
== Hintergrund ==
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*Bayerisches Vereinsgesetz vom 26. Februar 1850 [https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/AXCUR3GBVNYHKLHB5NQVHAMRIPEZMZ3J][http://bavarica.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11182131_00005.html]
*Bayerisches Vereinsgesetz vom 26. Februar 1850 [https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/AXCUR3GBVNYHKLHB5NQVHAMRIPEZMZ3J][http://bavarica.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11182131_00005.html]


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Version vom 27. Juli 2017, 19:22 Uhr

Verbot der sozialdemokratischen Arbeiterpartei in München

  • Im Deutschen Reich galt das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie von 1878 bis 1890, kurz Sozialistengesetz. Es wurde während dieser Zeit mehrfach verlängert.
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Das Thema "Sozialistengesetz" ist aufgrund seiner überregionalen Bedeutung auch bei der deutschsprachigen Wikipedia vertreten.
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