Diskussion:Verwaltungsakt: Unterschied zwischen den Versionen
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::äh, da, wenn du unter Links auf diese Seite schaust: "Die Händler des Marktes haben keinen Mietvertrag, sondern eine sogenannte '''Zuweisung''' (Verwaltungsakt)." Das kann kein normaler Mensch wissen. Schadet nicht, wenn das ohne Link auf ein juristisches Lehrbuch, kurz erklärt wird. Hat anscheinend einen Bezug zur Rechtswirklichkeit in Mü. Sorgen machst du dir? und anderen. LG --sdfgh, 4.4. | ::äh, da, wenn du unter Links auf diese Seite schaust: "Die Händler des Marktes haben keinen Mietvertrag, sondern eine sogenannte '''Zuweisung''' (Verwaltungsakt)." Das kann kein normaler Mensch wissen. Schadet nicht, wenn das ohne Link auf ein juristisches Lehrbuch, kurz erklärt wird. Hat anscheinend einen Bezug zur Rechtswirklichkeit in Mü. Sorgen machst du dir? und anderen. LG --sdfgh, 4.4. | ||
:::Danke, ich habe die Links auf den Marktseiten gefunden und mich auch ungenau an eine Ö-Recht-Vorlesung erinnert. Wäre es evtl. besser, auf diesen Seiten gleich einen Link zur Wikipedia zu setzen oder spricht etwas dagegen? --[[Benutzer:Wuschel|Wuschel]] 22:27, 4. Apr 2012 (CEST) | |||
:::P.S. Sorgen mache ich mir eher, dass Riebe neulich hier aufgetaucht ist. |
Version vom 4. April 2012, 22:27 Uhr
...äh, wo ist der Bezug zu München? --Wuschel 20:22, 4. Apr 2012 (CEST)
- äh, da, wenn du unter Links auf diese Seite schaust: "Die Händler des Marktes haben keinen Mietvertrag, sondern eine sogenannte Zuweisung (Verwaltungsakt)." Das kann kein normaler Mensch wissen. Schadet nicht, wenn das ohne Link auf ein juristisches Lehrbuch, kurz erklärt wird. Hat anscheinend einen Bezug zur Rechtswirklichkeit in Mü. Sorgen machst du dir? und anderen. LG --sdfgh, 4.4.
- Danke, ich habe die Links auf den Marktseiten gefunden und mich auch ungenau an eine Ö-Recht-Vorlesung erinnert. Wäre es evtl. besser, auf diesen Seiten gleich einen Link zur Wikipedia zu setzen oder spricht etwas dagegen? --Wuschel 22:27, 4. Apr 2012 (CEST)
- P.S. Sorgen mache ich mir eher, dass Riebe neulich hier aufgetaucht ist.
- äh, da, wenn du unter Links auf diese Seite schaust: "Die Händler des Marktes haben keinen Mietvertrag, sondern eine sogenannte Zuweisung (Verwaltungsakt)." Das kann kein normaler Mensch wissen. Schadet nicht, wenn das ohne Link auf ein juristisches Lehrbuch, kurz erklärt wird. Hat anscheinend einen Bezug zur Rechtswirklichkeit in Mü. Sorgen machst du dir? und anderen. LG --sdfgh, 4.4.