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In der einstweilige Anordnung heißt es: ''Ein freie Schülerzeitung brauche für die Produktion keine Genehmigung der Schulleitung, „damit keine irgendwie geartete Zensur stattfinden kann“.'' | In der einstweilige Anordnung heißt es: ''Ein freie Schülerzeitung brauche für die Produktion keine Genehmigung der Schulleitung, „damit keine irgendwie geartete Zensur stattfinden kann“.'' | ||
Stephan „Albi“ Albrecht ist heute Brauer beim Schongauer Brauhaus, aber auch in der Alternativ- und Onlinepresse tätig. | Stephan „Albi“ Albrecht ist heute Brauer beim Schongauer Brauhaus, aber auch in der Alternativ- und Onlinepresse tätig. | ||
Version vom 30. Dezember 2022, 20:31 Uhr
Die Welt ist voller Helden. Reporter ohne Grenzen hat einen in Bayern entdeckt, einen Helden der Pressefreiheit: Stephan Albrecht aus LandsbergW ist Schüler und zeigt uns und seiner Schule, was Pressefreiheit bedeutet. Er hat sich juristisch beim Verwaltungsgericht in München gegen den Freistaat Bayern durchgesetzt.
Beim Verwaltungsgericht bekam der Zwölfjährige für seine Schülerzeitung „Bazillus“ ein positives Urteil.
Deren Verteilung hatte die Schulleiterin des Ignaz-Kögler-Gymnasiums in Landsberg, Oberstudiendirektorin U.T., 2011 verboten. Begründung der Schulleiterin, mit dem Kultusministerium im Rücken: Es darf pro Schule nur eine Schülerzeitung geben. Nun kommt es anders.
In der einstweilige Anordnung heißt es: Ein freie Schülerzeitung brauche für die Produktion keine Genehmigung der Schulleitung, „damit keine irgendwie geartete Zensur stattfinden kann“.
Stephan „Albi“ Albrecht ist heute Brauer beim Schongauer Brauhaus, aber auch in der Alternativ- und Onlinepresse tätig.
www, ausführlicher Bericht
- Zeitungs-Zensur: Schüler verklagt den Freistaat. Lehrstück über Demokratie und Pressefreiheit. Vorgetragen von einem Siebtklässler. (Ursprünglicher Artikel vom 8.12.2011 bei merkur.de)
Das Verwaltungsgericht ist zuständig für Klagen gegen das Verwalten (Verwaltungshandeln) durch kommunale und staatliche Behörden.