Dachau-Prozesse: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Dachau-Hauptprozess, (''United States of America v. Martin Gottfried Weiss et al.''), richtete sich gegen Teile der Mannschaft des KZ Dachau und wurde vom 15.&nbsp;November bis zum 13.&nbsp;Dezember 1945 durchgeführt. Die Liste der dort Angeklagten reichte vom zeitweiligen KZ-Kommandanten Martin Weiß, der Lagerführer des [[Außenlager Allach|Außenlagers Allach]] Josef Jarolin, die Kommandanten diverser Kauferinger Nebenlager, wie Johann Eichelsdörfer, Arno Lippmann, Otto Förschner und Alfred Kramer]], die [[Schutzhaftlagerführer]] [[Michael Redwitz]] und [[Friedrich Wilhelm Ruppert|Friedrich Ruppert]] bis zu drei [[Funktionshäftling]]en. Unter dem angeklagten medizinischen Personal befanden sich die KZ-Lagerärzte Hans Eisele]], [[Wilhelm Witteler]] und [[Fritz Hintermayer]]. Hinzuzuzählen ist noch der Tropenmediziner [[Claus Schilling]], der die Malariaversuchsstation in Dachau geleitet hatte. Ebenso stand [[Otto Schulz (SS-Mitglied)|Otto Schulz]] als Vertreter der [[Deutsche Ausrüstungswerke]] (DAW) unter Anklage. Auch [[Otto Moll]] befand sich für seine Tätigkeit in diversen [[Europäische Holocaustgedenkstätte in Landsberg|Kauferinger Außenlagern]] im Jahr 1945 unter den Angeklagten. Als einziger Vertreter der „Politischen Abteilung“ (Gestapo-Abteilung des KZs) war Kriminalkommissar Johann Kick angeklagt.<ref>Vgl. Dachau-Hauptprozess: Case No. 000-50-2 (US vs. Martin Gottfried Weiss et al) Tried 13 Dec. 45, S. 2ff.</ref>
Der '''Dachau-Hauptprozess''', (''United States of America v. Martin Gottfried Weiss et al.''), richtete sich gegen Teile der Mannschaft des KZ Dachau und wurde vom 15.&nbsp;November bis zum 13.&nbsp;Dezember 1945 durchgeführt. Die Liste der dort Angeklagten reichte vom zeitweiligen KZ-Kommandanten Martin Weiß, der Lagerführer des [[Außenlager Allach|Außenlagers Allach]] Josef Jarolin, die Kommandanten diverser Kauferinger Nebenlager, wie Johann Eichelsdörfer, Arno Lippmann, Otto Förschner und Alfred Kramer]], die [[Schutzhaftlagerführer]] [[Michael Redwitz]] und [[Friedrich Wilhelm Ruppert|Friedrich Ruppert]] bis zu drei [[Funktionshäftling]]en. Unter dem angeklagten medizinischen Personal befanden sich die KZ-Lagerärzte Hans Eisele]], [[Wilhelm Witteler]] und [[Fritz Hintermayer]]. Hinzuzuzählen ist noch der Tropenmediziner [[Claus Schilling]], der die Malariaversuchsstation in Dachau geleitet hatte. Ebenso stand [[Otto Schulz (SS-Mitglied)|Otto Schulz]] als Vertreter der [[Deutsche Ausrüstungswerke]] (DAW) unter Anklage. Auch [[Otto Moll]] befand sich für seine Tätigkeit in diversen [[Europäische Holocaustgedenkstätte in Landsberg|Kauferinger Außenlagern]] im Jahr 1945 unter den Angeklagten. Als einziger Vertreter der „Politischen Abteilung“ (Gestapo-Abteilung des KZs) war Kriminalkommissar Johann Kick angeklagt.<ref>Vgl. Dachau-Hauptprozess: Case No. 000-50-2 (US vs. Martin Gottfried Weiss et al) Tried 13 Dec. 45, S. 2ff.</ref>


Der Urteilsverkündung schickte das Gericht bereits damals einige grundsätzliche Überlegungen voraus. Tötungen und Misshandlungen seien im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens (''[[Common Design]]'') geschehen. Sie erforderten, gegen jeden Anklage zu erheben, der mit der Verwaltung oder Arbeit im Lager zu tun gehabt habe. Das Gericht sei zwar von Siegerseite eingesetzt worden, es wende jedoch ausschließlich Normen internationalen Rechts und solche Rechtsgrundsätze an, die von allen zivilisierten Menschen anerkannt seien.<ref>Holger Lessing: ''Der erste Dachauer Prozess.'' Baden-Baden 1993, S. 249</ref> Dies wurde danach jahrzehntelang von deutschen Gerichten übergangen. Die 40 Angeklagten wurden sämtlich schuldig befunden und 36 von ihnen zum Tode verurteilt. Von den zum Tode Verurteilten wurden 28 am 28. und 29.&nbsp;Mai 1946 im Landsberger Kriegsverbrechergefängnis (heute JVA) gehängt.  
Der '''Urteilsverkündung''' schickte das Gericht bereits damals einige grundsätzliche Überlegungen voraus. Tötungen und Misshandlungen seien im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens (''[[Common Design]]'') geschehen. Sie erforderten, gegen jeden Anklage zu erheben, der mit der Verwaltung oder Arbeit im Lager zu tun gehabt habe. Das Gericht sei zwar von Siegerseite eingesetzt worden, es wende jedoch ausschließlich Normen internationalen Rechts und solche Rechtsgrundsätze an, die von allen zivilisierten Menschen anerkannt seien.<ref>Holger Lessing: ''Der erste Dachauer Prozess.'' Baden-Baden 1993, S. 249</ref> Dies wurde danach jahrzehntelang von deutschen Gerichten übergangen. Die 40 Angeklagten wurden sämtlich schuldig befunden und 36 von ihnen zum Tode verurteilt. Von den zum Tode Verurteilten wurden 28 am 28. und 29.&nbsp;Mai 1946 im Landsberger Kriegsverbrechergefängnis (heute JVA) gehängt.  




Diesem Dachau-Hauptverfahren schlossen sich 121 Folgeprozesse mit etwa 500 Beschuldigten an.
Diesem Dachau-Hauptverfahren schlossen sich '''121 Folgeprozesse''' mit etwa 500 Beschuldigten an.


Vom 29. März bis zum 13.&nbsp;Mai 1946 wurde mit dem '''zweiten Dachauer Prozess''', dem Mauthausen-Hauptprozess (''United States of America v. [[Johann Altfuldisch|Hans Altfuldisch]] et al.''), das umfangreichste Konzentrationslagerverfahren durchgeführt.
Vom 29. März bis zum 13.&nbsp;Mai 1946 wurde mit dem '''zweiten Dachauer Prozess''', dem '''Mauthausen-Hauptprozess''' (''United States of America v. (Johann) Hans Altfuldisch et al.''), das umfangreichste Konzentrationslagerverfahren in Europa durchgeführt.


==Weblinks ==
==Weblinks ==
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