Schutzhaft: Unterschied zwischen den Versionen

192 Bytes hinzugefügt ,  29. März 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Geheime Staatspolizei (Gestapo) konnte seit dem 26. April 1933 '''ohne gerichtliche Anordnung''' und '''auf unbestimmte Zeit''' Verhaftunge…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die [[Gestapo|Geheime Staatspolizei (Gestapo)]] konnte seit dem 26. April [[1933]] '''ohne gerichtliche Anordnung''' und '''auf unbestimmte Zeit''' Verhaftungen anordnen / durchführen und die Opfer in einem [[KZ|KZ)]] festsetzen; dies wurde beschönigend „'''Schutzhaft'''“ genannt. Nicht der Verhaftete wurde geschützt sondern "vor ihm die nationalsozialistische Volksgemeinschaft".
Die [[Gestapo|Geheime Staatspolizei (Gestapo)]] konnte seit dem 26. April [[1933]] '''ohne gerichtliche Anordnung''' und '''auf unbestimmte Zeit''' Verhaftungen anordnen / durchführen und die Opfer in einem [[Konzentrationslager Dachau|Konzentrationslager (hier vor allem Dachau; kurz KZ)]] festsetzen; dies wurde beschönigend „'''Schutzhaft'''“ oder ''Schutzhaftlager'' genannt. Nicht der Verhaftete wurde geschützt sondern "vor ihm die nationalsozialistische Volksgemeinschaft".
 
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Konzentrationslager]]
[[Kategorie:Nationalsozialismus]]
21.126

Bearbeitungen