Cannabis Social Club: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Anbauvereinigung''', international ist die Bezeichnung '''Cannabis Social Club''' ('''CSC''') üblich, ist neben dem Eigenanbau die einzige vom Cannabisgesetz (CanG) vorgesehene Möglichkeit für den legalen Zugang von Konsumenten zu Genusscannabis (Genusshanf). Tätig werden dürfen sie spätestens ab dem 1. Juli 2024. Ein CSC befasst sich mit dem Anbau von Cannabis, der Herstellung von Produkten daraus, sowie ihrer Verteilung an Mitglieder, darüber hinaus auch mit Information, Aufklärung und Präventionsarbeit; der Konsum in den Clubräumen ist dagegen nicht vorgesehen. Ein CSC darf maximal 500 Mitglieder haben, Mitglieder dürfen maximal 25&nbsp;g täglich bzw. 50&nbsp;g monatlich an THC-haltigem Material beziehen, außerdem dürfen sie Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge) zum Selbstkostenpreis abgeben, im begrenzten Umfang sogar an Nichtmitglieder.<ref name=bmg>[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#c29865 BMG: FAQ Cannabisgesetz - Weitergabe durch Anbauvereinigungen]</ref>
Eine '''Anbauvereinigung''', international ist die Bezeichnung '''Cannabis Social Club''' ('''CSC''') üblich, ist neben dem Eigenanbau die einzige vom Cannabisgesetz (CanG) vorgesehene Möglichkeit für den legalen Zugang von Konsumenten zu Genusscannabis (Genusshanf). Tätig werden dürfen sie spätestens ab dem 1. Juli 2024. Ein CSC befasst sich mit dem Anbau von Cannabis, der Herstellung von entsprechenden Produkten sowie ihrer Verteilung an Mitglieder, darüber hinaus auch mit Information, Aufklärung und Präventionsarbeit; der Konsum in den Clubräumen sowie im einen Umkreis von 100 m ist dagegen verboten. Ein CSC darf maximal 500 Mitglieder haben, Mitglieder dürfen maximal 25&nbsp;g täglich bzw. 50&nbsp;g monatlich an THC-haltigem Material sowie Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge) beziehen, und zwar zum Selbstkostenpreis, im begrenzten Umfang dürfen auch Nichtmitglieder Vermehrungsmaterial beziehen.<ref name=bmg-weiter>[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#c29865 BMG: FAQ Cannabisgesetz - Weitergabe durch Anbauvereinigungen]</ref>


Mit einer Entscheidung des OLG München vom 13. Oktober 2023 ist die Eintragung des CSC München ins Vereinsregister zulässig.<ref name=olg>[https://brp.de/wissen/veroeffentlichungen/olg-muenchen-hebt-entscheidung-des-registergerichts-zu-gunsten-des-cannabis-social-club-muenchen-auf-2/ OLG hebt Entscheidung des Registergerichts auf]</ref>
Mit einer Entscheidung des OLG München vom 13. Oktober 2023 ist die Eintragung des CSC München ins Vereinsregister zulässig.<ref name=olg>[https://brp.de/wissen/veroeffentlichungen/olg-muenchen-hebt-entscheidung-des-registergerichts-zu-gunsten-des-cannabis-social-club-muenchen-auf-2/ OLG hebt Entscheidung des Registergerichts auf]</ref>
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*[https://yippy.green/de/topic/cannabis-social-club-deutschland Yippy Green: Ratgeber CSC]
*[https://yippy.green/de/topic/cannabis-social-club-deutschland Yippy Green: Ratgeber CSC]
*[https://csc-maps.de/suche/?sort=nearby&search_location=m%C3%BCnchen&lat=48.13512&lng=11.58198&proximity=50 CSC-Maps: München]
*[https://csc-maps.de/suche/?sort=nearby&search_location=m%C3%BCnchen&lat=48.13512&lng=11.58198&proximity=50 CSC-Maps: München]
*[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#c29865 BMG: FAQ Cannabisgesetz: Anbauvereinigungen]


==Quellen==
==Quellen==

Version vom 21. April 2024, 13:18 Uhr

Eine Anbauvereinigung, international ist die Bezeichnung Cannabis Social Club (CSC) üblich, ist neben dem Eigenanbau die einzige vom Cannabisgesetz (CanG) vorgesehene Möglichkeit für den legalen Zugang von Konsumenten zu Genusscannabis (Genusshanf). Tätig werden dürfen sie spätestens ab dem 1. Juli 2024. Ein CSC befasst sich mit dem Anbau von Cannabis, der Herstellung von entsprechenden Produkten sowie ihrer Verteilung an Mitglieder, darüber hinaus auch mit Information, Aufklärung und Präventionsarbeit; der Konsum in den Clubräumen sowie im einen Umkreis von 100 m ist dagegen verboten. Ein CSC darf maximal 500 Mitglieder haben, Mitglieder dürfen maximal 25 g täglich bzw. 50 g monatlich an THC-haltigem Material sowie Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge) beziehen, und zwar zum Selbstkostenpreis, im begrenzten Umfang dürfen auch Nichtmitglieder Vermehrungsmaterial beziehen.[1]

Mit einer Entscheidung des OLG München vom 13. Oktober 2023 ist die Eintragung des CSC München ins Vereinsregister zulässig.[2]

In München sind folgende Projekte geplant:

Name URL Ort Monatsbeitrag Anmerkung
CSC München https://csc-muenchen.de Neuperlach €25
Cannabisclub München http://cannabisclub-muenchen.de Laim
CSC Bavaria (München One) https://bavaria-csc.de Aubing €4,20
CSC Minga https://www.csc-minga.de Altstadt €14 + 5 Stunden Mitarbeit
Hanf im Glück https://hanf-im-glueck.shop/csc/deutschland/muenchen/ Heimeranplatz betreibt bereits einen CSC in Barcelona
Greeners (vorher Isargreen) https://csc-greeners.de Laim €14

Weblinks

Quellen