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"Gewerbsmäßig" bedeutet in der Juristensprache am Ende bloß, dass jemand auf Dauer Einnahmen anstrebt. Aber was hat das für einen Unterschied bei jemandem der bettelt, weil er dauerhaft keine Einnahmen hat? Lebensunterhalt und rein gewerbsmäßig. "Das wird auf den ersten Blick niemand feststellen können", zitiert die Zeitung Helmut Bahr, den Landesvorsitzenden der bayerischen Gewerkschaft der Polizei. Und auch das [[Polizeipräsidium München]] kann auf Nachfrage keine Kriterien zur Unterscheidung dazwischen nennen. | "Gewerbsmäßig" bedeutet in der Juristensprache am Ende bloß, dass jemand auf Dauer Einnahmen anstrebt. Aber was hat das für einen Unterschied bei jemandem der bettelt, weil er dauerhaft keine Einnahmen hat? Lebensunterhalt und rein gewerbsmäßig. "Das wird auf den ersten Blick niemand feststellen können", zitiert die Zeitung Helmut Bahr, den Landesvorsitzenden der bayerischen Gewerkschaft der Polizei. Und auch das [[Polizeipräsidium München]] kann auf Nachfrage keine Kriterien zur Unterscheidung dazwischen nennen. | ||
====Ist das Verbot verfassungswidrig? ==== | |||
Diese Frage lässt sich stellen, weil das Bundesverfassungsgericht vor 40 Jahren bereits klargestellt hat, dass das stille Handaufhalten, also die bloße Konfrontation mit dem Anblick von Armut, in der Bundesrepublik nicht kriminalisiert werden darf. | |||
===Armut als Auslöser === | ===Armut als Auslöser === |
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