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Die Händler des Marktes haben keinen Mietvertrag, sondern eine so genannte Zuweisung (Verwaltungsakt). Dies hat zum einen historische Gründe, da der Markt Teil der Stadtverwaltung war und ist. Zum anderen ist es in der Lebensmittelmarktsatzung so festgelegt. Die Gebühren setzen sich zusammen aus einer Grundgebühr und einer Umsatzgebühr und richten sich nach der Gebührensatzung für die Lebensmittelmärkte [http://www.muenchen.info/dir/recht/551/551_20021210.htm] Eine pauschale Aussage über die Gebühren für einen Stand ist nicht möglich, da durch viele Faktoren (fester Stand, Schirmstand, Freistand, Keller, Abteilung, Sortiment) für jeden Stand praktisch eine eigene Gebühr zustande kommt. Anfragen nach einem Stand auf dem Markt kommen auf eine Vormerkliste. Wird ein Stand frei, werden die entsprechenden Vorgemerkten angeschrieben. Prinzipiell wird ein freiwerdender Stand wieder mit dem gleichen Sortiment besetzt, um das Marktgleichgewicht zu erhalten. Die Stände werden nach verschiedenen Kriterien vergeben: Konzept, Erfahrung, wirtschaftlicher Hintergrund usw. | Die Händler des Marktes haben keinen Mietvertrag, sondern eine so genannte Zuweisung (Verwaltungsakt). Dies hat zum einen historische Gründe, da der Markt Teil der Stadtverwaltung war und ist. Zum anderen ist es in der Lebensmittelmarktsatzung so festgelegt. Die Gebühren setzen sich zusammen aus einer Grundgebühr und einer Umsatzgebühr und richten sich nach der Gebührensatzung für die Lebensmittelmärkte [http://www.muenchen.info/dir/recht/551/551_20021210.htm] Eine pauschale Aussage über die Gebühren für einen Stand ist nicht möglich, da durch viele Faktoren (fester Stand, Schirmstand, Freistand, Keller, Abteilung, Sortiment) für jeden Stand praktisch eine eigene Gebühr zustande kommt. Anfragen nach einem Stand auf dem Markt kommen auf eine Vormerkliste. Wird ein Stand frei, werden die entsprechenden Vorgemerkten angeschrieben. Prinzipiell wird ein freiwerdender Stand wieder mit dem gleichen Sortiment besetzt, um das Marktgleichgewicht zu erhalten. Die Stände werden nach verschiedenen Kriterien vergeben: Konzept, Erfahrung, wirtschaftlicher Hintergrund usw. | ||
== Abräumpflicht== | |||
Ausgehend von dem Marktgedanken gab es lange eine Abräumpflicht, nach der die Händler jeden Samstagabend ihren Stand komplett abzuräumen und die Waren irgendwo einlagern sollten. Nur um alles am Montag in aller Herrgottsfrühe wieder neu aufzubauen. In einem Gerichtsverfahren bekam die derzeitige Sprecherin der Interessengemeinschaft Viktualienmarkt dagegen Recht. Die Abräumpflicht wurde aufgehoben. Die Interessengemeinschaft Viktualienmarkt ist sozusagen die Gewerkschaft der Marktfrauen, der Mehrzahl von 84 der ca. 120 Händlerinnen und -er, auf dem Viktualienmarkt gegenüber der Verwaltung. | |||
==Öffnungszeiten== | ==Öffnungszeiten== |
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