Baumschutzverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Schutz von  Bäumen''' (auf privaten und öffentlichen Grundstücken) liegt im Interesse der Menschen. In [[München]] wird der Schutz auf kommunlaer Ebene durch eine Baumschutzverordnung von 1985 geregelt. Das Ziel der Baumschutzverordnung liegt im Erhalt einer angemessenen innerstädtischen Durchgrünung und damit in der Sicherung der positiven Wirkungen von Bäumen für das Stadtbild, das Stadtklima sowie den Arten- und Biotopschutz. Der Ziel der [[Landschaftsschutzverordnung]] ist im Unterschied dazu weiter gefasst, bzgl. des Schutzes von Gehölzen jedoch sinngemäß übertragbar.
Der '''Schutz von  Bäumen''' (auf privaten und öffentlichen Grundstücken) liegt im Interesse der Menschen. In [[München]] wird der Schutz auf kommunaler Ebene durch eine Baumschutzverordnung von 1985 geregelt. Das Ziel der Baumschutzverordnung liegt im Erhalt einer aus Sicht der Bürger/Bürgerinnen angemessenen innerstädtischen Durchgrünung und damit in der Sicherung der positiven Wirkungen von Bäumen für das [[Stadtbild]], das Stadtklima sowie den Arten- und [[Biotopschutz]]. Der Ziel der [[Landschaftsschutzverordnung]] ist im Unterschied dazu weiter gefasst, bezogen auf den Schutz von Gehölzen jedoch sinngemäß übertragbar.




''Betroffen sind''  
''Betroffen sind ''  
:: -Bäume, die einen '''Stammumfang von 80 cm und mehr''' haben, der in 1m Höhe über dem Boden gemessen wird.  
:: -Bäume, die einen '''Stammumfang von 80 cm und mehr''' haben, der in 1m Höhe über dem Boden gemessen wird.  
:: -Auch mehrstämmige Bäume unterliegen der Baumschutzverordnung, sofern einer der Stämme einen Stammumfang von mindestens 40 cm hat und alle Stämme in der Addition einen Stammumfang von mindestens 80 cm aufweisen (dadurch sollen auch Gehölze geschützt werden, die nicht den Umfang von einzeln stehenden Bäumen erreichen).  
:: -Auch mehrstämmige Bäume unterliegen der Baumschutzverordnung, sofern einer der Stämme einen Stammumfang von mindestens 40 cm hat und alle Stämme in der Addition einen Stammumfang von mindestens 80 cm aufweisen (dadurch sollen auch Gehölze geschützt werden, die nicht den Umfang von einzeln stehenden Bäumen erreichen).  
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* ''Vordrucke für Fällungsanträge findet man bei [http://www.muenchen.de/Rathaus/plan_/lbk/naturschutz/baumschutz/122081/index.html muenchen.de (Virtuelles Rathaus) ]  ''
* ''Vordrucke für Fällungsanträge findet man bei [http://www.muenchen.de/Rathaus/plan_/lbk/naturschutz/baumschutz/122081/index.html muenchen.de (Virtuelles Rathaus) ]  ''
==Siehe auch==
* [[Naturschutz]]
* [[Untere Naturschutzbehörde]]
[[Kategorie:Natur]]
[[Kategorie:Natur]]
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