Sankt-Anna-Gymnasium: Unterschied zwischen den Versionen
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Sankt-Anna-Gymnasium (Quelltext anzeigen)
Version vom 20. Februar 2009, 14:55 Uhr
, 20. Februar 2009→Voraussetzungen
K (nur umgebaut) |
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5. Jahrgangstufe Hauptschule aufgenommen. Bei der Bemerkung "geeignet für das | 5. Jahrgangstufe Hauptschule aufgenommen. Bei der Bemerkung "geeignet für das | ||
Gymnasium" im Übertrittszeugnis erfolgt die Aufnahme ohne Probeunterricht, | Gymnasium" im Übertrittszeugnis erfolgt die Aufnahme ohne Probeunterricht, | ||
andernfalls erst nach Bestehen des Probeunterrichts. | andernfalls erst nach Bestehen des Probeunterrichts. Schüler von nicht | ||
zeugnisberechtigten privaten Gymnasien müssen sich einer Aufnahmeprüfung | zeugnisberechtigten privaten Gymnasien müssen sich einer Aufnahmeprüfung | ||
unterziehen. | unterziehen. | ||
Zeile 26: | Zeile 26: | ||
Geburtsurkunde, Übertrittszeugnis der Volksschule (Original), für höhere Klassen | Geburtsurkunde, Übertrittszeugnis der Volksschule (Original), für höhere Klassen | ||
letztes Jahreszeugnis; ggf. Sorgerechtsbescheinigung, Abmeldebescheinigung. | letztes Jahreszeugnis; ggf. Sorgerechtsbescheinigung, Abmeldebescheinigung. | ||
==Ausbildungsrichtungen== | ==Ausbildungsrichtungen== | ||
(Stand Feb. 2009) | (Stand Feb. 2009) |