172
Bearbeitungen
Maikel (Diskussion | Beiträge) |
Maikel (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ein '''Cannabis Social Club''' ('''CSC''') ist ein Verein der sich grundsätzlich mit verschiedenen Aspekten der Cannabisherstellung und des Konsums befasst. Wenn ein CSC eine '''Anbaugenehmigung''' nach dem | Ein '''Cannabis Social Club''' ('''CSC''') ist ein Verein der sich grundsätzlich mit verschiedenen Aspekten der Cannabisherstellung und des Konsums befasst. Wenn ein CSC eine '''Anbaugenehmigung''' nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) beim im Freistaat Bayern zuständigen [[Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit]] (LGL) beantragt, was ab dem 1. Juli 2024 möglich ist, gilt er als '''Anbauvereinigung''' und unterliegt strengen Regelungen. Ohne diese Anbaugenehmigung unterliegt ein CSC in erster Linie dem Vereinsrecht und darf sich auch dem Konsum von Cannabis widmen, indem etwa ein privater Club betrieben wird, in welchen nach dem Biergartenprinzip selbst mitgebrachtes Cannabis konsumiert werden darf, während Getränke und Imbisse vor Ort gekauft werden müssen. Bisher besteht allerdings noch keine derartige Lokalität. | ||
Eine '''Anbauvereinigung''' ist neben dem Eigenanbau die einzige | Eine '''Anbauvereinigung''' ist neben dem Eigenanbau und medizinischem Marihuana auf Rezept die einzige Möglichkeit für den legalen Zugang von Konsumenten zu Konsumcannabis (Marihuana, also THC-haltige Teile der Hanfpflanze). Eine Anbauvereinigung befasst sich mit dem Anbau von Cannabis, der Herstellung von entsprechenden Produkten sowie ihrer Verteilung an Mitglieder, darüber hinaus auch mit Information, Aufklärung und Präventionsarbeit; der Konsum in den Clubräumen der Anbauvereinigung sowie im einen Umkreis von 100 m ist dagegen verboten. Eine Anbauvereinigung darf maximal 500 Mitglieder haben, Mitglieder dürfen maximal 25 g täglich bzw. 50 g monatlich an THC-haltigem Material sowie Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge) beziehen, und zwar zum Selbstkostenpreis, im begrenzten Umfang dürfen auch Nichtmitglieder Vermehrungsmaterial beziehen.<ref name=bmg-weiter>[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#c29865 BMG: FAQ Cannabisgesetz - Weitergabe durch Anbauvereinigungen]</ref> | ||
Mit einer Entscheidung des OLG München vom 13. Oktober 2023 war die Eintragung des CSC München ins Vereinsregister auch schon vor der Verabschiedung des CanG zulässig.<ref name=olg>[https://brp.de/wissen/veroeffentlichungen/olg-muenchen-hebt-entscheidung-des-registergerichts-zu-gunsten-des-cannabis-social-club-muenchen-auf-2/ OLG hebt Entscheidung des Registergerichts auf]</ref> | Mit einer Entscheidung des OLG München vom 13. Oktober 2023 war die Eintragung des CSC München ins Vereinsregister auch schon vor der Verabschiedung des CanG zulässig.<ref name=olg>[https://brp.de/wissen/veroeffentlichungen/olg-muenchen-hebt-entscheidung-des-registergerichts-zu-gunsten-des-cannabis-social-club-muenchen-auf-2/ OLG hebt Entscheidung des Registergerichts auf]</ref> | ||
| Zeile 67: | Zeile 67: | ||
| | | | ||
|} | |} | ||
Stand Anfang September 2024 wurden in Bayern 24 Anbaugenehmigungen beim LGL beantragt, aber noch keine erteilt<ref name=merkur>[https://www.merkur.de/bayern/bayern-landesamt-fuer-gesundheit-24-antraege-von-cannabisclubs-in-93274787.html Merkur: 24 Anträge]</ref>; zu diesem Zeitpunkt wurden deutschlandweit bereits 14 Anbaugenehmigungen erteilt, davon 11 in Niedersachsen. | Stand Anfang September 2024 wurden in Bayern 24 Anbaugenehmigungen beim LGL beantragt, aber noch keine erteilt<ref name=merkur>[https://www.merkur.de/bayern/bayern-landesamt-fuer-gesundheit-24-antraege-von-cannabisclubs-in-93274787.html Merkur: 24 Anträge]</ref>; zu diesem Zeitpunkt wurden deutschlandweit bereits 14 Anbaugenehmigungen erteilt, davon 11 in Niedersachsen. | ||
Stand April 2025 wurden dann vom LGL drei Anbaugenehmigungen erteilt, keine davon in München; 25 Anträge sind noch ausstehend.<ref name=infranken>[https://www.infranken.de/lk/bad-kissingen/rechtliche-zwaenge-erste-cannabis-clubs-in-bayern-genehmigt-einer-ist-im-kreis-bad-kissingen-art-6206313 InFranken: Erste Cannabis Clubs genehmigt]</ref> | Stand April 2025 wurden dann vom LGL drei Anbaugenehmigungen erteilt, keine davon in München; 25 Anträge sind noch ausstehend.<ref name=infranken>[https://www.infranken.de/lk/bad-kissingen/rechtliche-zwaenge-erste-cannabis-clubs-in-bayern-genehmigt-einer-ist-im-kreis-bad-kissingen-art-6206313 InFranken: Erste Cannabis Clubs genehmigt]</ref> Die erteilten Anbaugenehmigungen sind: | ||
{| class="wikitable sortable" | |||
|- | |||
! Name | |||
! URL | |||
! Ort | |||
! Monatsbeitrag | |||
! Anmerkung | |||
|- | |||
| CSC Inntal Raubling e. V. | |||
| https://csc-inntal.de/ | |||
| Landkreis Rosenheim | |||
| €10 | |||
| | |||
|- | |||
| Exotic Kingdom e. V. | |||
| https://exotic-kingdom.de/ | |||
| Landkreis Bad Kissingen | |||
| €25 + €200 Aufnahmegebühr | |||
| | |||
|- | |||
| The Marihuana Club Kirchdorf e. V. | |||
| https://www.tmc-kirchdorf.com/ | |||
| Landkreis Freising | |||
| | |||
| | |||
|} | |||
==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
Bearbeitungen