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=== Proklamation zum König === | === Proklamation zum König === | ||
Nach dem Tod seines Vaters, des Prinzregenten Luitpold, war Ludwig III. zunächst Prinzregent, da der eigentliche König [[Otto I. ( | Nach dem Tod seines Vaters, des Prinzregenten Luitpold, war Ludwig III. zunächst Prinzregent, da der eigentliche König [[Otto I. (König)|Otto I.]] lebte, aber thronunfähig war. Erst eine Verfassungsänderung 1913 ermöglichte Ludwigs Proklamation zum König. Otto I. blieb nominell König, sodass Bayern bis zu Ottos Tod 1916 zwei Könige hatte. | ||
Ludwigs Ernennung zum König war damals nicht unumstritten. Aber da man der Meinung war, dass ein König mehr Einfluss bei der Reichsregierung in Berlin hätte, nahm man eine gewagte Verfassungsänderung in Kauf. | Ludwigs Ernennung zum König war damals nicht unumstritten. Aber da man der Meinung war, dass ein König mehr Einfluss bei der Reichsregierung in Berlin hätte, nahm man eine gewagte Verfassungsänderung in Kauf. | ||
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