Cannabis Social Club: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Cannabis Social Club''' ('''CSC''') ist eine vom CanG geplante Möglichkeit für den legalen Zugang von Konsumenten zu Cannabis. Tätig werden dürfen sie nach derzeitiger Planung ab dem 1. Januar 2024. Ein CSC befasst sich mit dem Anbau von Cannabis, der Herstellung von Produkten daraus, sowie ihrer Verteilung an Mitglieder, darüber hinaus auch mit Information, Aufklärung und Präventionsarbeit. Der Konsum in den Clubräumen ist eine weitere Option. Ein CSC darf maximal 500 Mitglieder haben, Mitglieder dürfen 25 g täglich bzw. 50 g monatlich an THC-haltigem Material beziehen.
Ein '''Cannabis Social Club''' ('''CSC''') ist eine vom CanG geplante Möglichkeit für den legalen Zugang von Konsumenten zu Cannabis. Tätig werden dürfen sie nach derzeitiger Planung ab dem 1. Januar 2024. Ein CSC befasst sich mit dem Anbau von Cannabis, der Herstellung von Produkten daraus, sowie ihrer Verteilung an Mitglieder, darüber hinaus auch mit Information, Aufklärung und Präventionsarbeit. Der Konsum in den Clubräumen ist eine weitere Option. Ein CSC darf maximal 500 Mitglieder haben, Mitglieder dürfen maximal 25 g täglich bzw. 50 g monatlich an THC-haltigem Material beziehen.


Mit einer Entscheidung des OLG München vom 13. Oktober 2023 ist die Eintragung des CSC München ins Vereinsregister zulässig.<ref name=olg>[https://brp.de/wissen/veroeffentlichungen/olg-muenchen-hebt-entscheidung-des-registergerichts-zu-gunsten-des-cannabis-social-club-muenchen-auf-2/ OLG hebt Entscheidung des Registergerichts auf]</ref>
Mit einer Entscheidung des OLG München vom 13. Oktober 2023 ist die Eintragung des CSC München ins Vereinsregister zulässig.<ref name=olg>[https://brp.de/wissen/veroeffentlichungen/olg-muenchen-hebt-entscheidung-des-registergerichts-zu-gunsten-des-cannabis-social-club-muenchen-auf-2/ OLG hebt Entscheidung des Registergerichts auf]</ref>
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