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=== 2017 - 2022 === | === 2017 - 2022 === | ||
Im Jahr [[2016]] benannte der Münchner Stadtrat das Gremium durch Satzungsänderung in '''Migrationsbeirat''' um. | Im Jahr [[2016]] benannte der Münchner Stadtrat das Gremium durch Satzungsänderung in '''Migrationsbeirat''' um. | ||
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Am 17.03.2017 konstituierte sich das neue Gremium. | Am 17.03.2017 konstituierte sich das neue Gremium. | ||
Dimitrina Lang wurde zur Vorsitzenden gewählt, Theodora Sismani zu ihrer ersten sowie Nesrin Gül zu ihrer zweiten Stellvertreterin. | Dimitrina Lang wurde zur Vorsitzenden gewählt, Theodora Sismani zu ihrer ersten sowie Nesrin Gül zu ihrer zweiten Stellvertreterin. | ||
Erstmals bestand der Vorstand des Migrationsbeirats aus drei Frauen. | |||
== Neuwahl 2023 == | |||
Der Migrationsbeirat soll am 19. März 2023 neu gewählt werden. Bewerbungen sind noch bis 9. Januar 2023 möglich<ref>Landeshauptstadt München: [https://stadt.muenchen.de/infos/migrationsbeiratswahlen Migrationsbeiratswahlen]</ref> | Der Migrationsbeirat soll am 19. März 2023 neu gewählt werden. Bewerbungen sind noch bis 9. Januar 2023 möglich<ref>Landeshauptstadt München: [https://stadt.muenchen.de/infos/migrationsbeiratswahlen Migrationsbeiratswahlen]</ref> | ||
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* das 18. Lebensjahr vollendet haben, | * das 18. Lebensjahr vollendet haben, | ||
* sich seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in München aufhalten und | * sich seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in München aufhalten und | ||
* nicht vom Wahlrecht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ausgeschlossen | * nicht vom Wahlrecht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ausgeschlossen sind. | ||
sind. | |||
Wahlberechtigt auf Antrag sind unter denselben Voraussetzungen außerdem | Wahlberechtigt auf Antrag sind unter denselben Voraussetzungen außerdem | ||
* ausländische Staatsangehörige, die neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und | * ausländische Staatsangehörige, die neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und | ||
* Eingebürgerte, die diesen Status am Wahltag nicht länger als 12 Jahre (Stichtag 18. März 2011) innehaben. | * Eingebürgerte, die diesen Status am Wahltag nicht länger als 12 Jahre (Stichtag 18. März 2011) innehaben. | ||
==Details == | ==Details == | ||
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