Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München: Unterschied zwischen den Versionen

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=== 2017 - 2022 ===
=== 2017 - 2022 ===
Im Jahr [[2016]] benannte der Münchner Stadtrat das Gremium durch Satzungsänderung in '''Migrationsbeirat''' um.  
Im Jahr [[2016]] benannte der Münchner Stadtrat das Gremium durch Satzungsänderung in '''Migrationsbeirat''' um.  


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Am 17.03.2017 konstituierte sich das neue Gremium.  
Am 17.03.2017 konstituierte sich das neue Gremium.  
Dimitrina Lang wurde zur Vorsitzenden gewählt, Theodora Sismani zu ihrer ersten sowie Nesrin Gül zu ihrer zweiten Stellvertreterin.  
Dimitrina Lang wurde zur Vorsitzenden gewählt, Theodora Sismani zu ihrer ersten sowie Nesrin Gül zu ihrer zweiten Stellvertreterin.  
Die Tatsache, dass der Vorstand des Migrationsbeirats aus drei Frauen besteht ist ein Novum.
Erstmals bestand der Vorstand des Migrationsbeirats aus drei Frauen.


== Neuwahl 2023 ==
Der Migrationsbeirat soll am 19. März 2023 neu gewählt werden. Bewerbungen sind noch bis 9. Januar 2023 möglich<ref>Landeshauptstadt München: [https://stadt.muenchen.de/infos/migrationsbeiratswahlen Migrationsbeiratswahlen]</ref>
Der Migrationsbeirat soll am 19. März 2023 neu gewählt werden. Bewerbungen sind noch bis 9. Januar 2023 möglich<ref>Landeshauptstadt München: [https://stadt.muenchen.de/infos/migrationsbeiratswahlen Migrationsbeiratswahlen]</ref>


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* das 18. Lebensjahr vollendet haben,  
* das 18. Lebensjahr vollendet haben,  
* sich seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in München aufhalten und  
* sich seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in München aufhalten und  
* nicht vom Wahlrecht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ausgeschlossen  
* nicht vom Wahlrecht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ausgeschlossen sind.
sind.


Wahlberechtigt auf Antrag sind unter denselben Voraussetzungen außerdem  
Wahlberechtigt auf Antrag sind unter denselben Voraussetzungen außerdem  
* ausländische Staatsangehörige, die neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und  
* ausländische Staatsangehörige, die neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und  
* Eingebürgerte, die diesen Status am Wahltag nicht länger als 12 Jahre (Stichtag 18. März 2011) innehaben.  
* Eingebürgerte, die diesen Status am Wahltag nicht länger als 12 Jahre (Stichtag 18. März 2011) innehaben.


==Details ==
==Details ==
33.443

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