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Seit der Weimarer Republik findet Pressefreiheit durch das Verfolgen von Hochverrat, beispielsweise der {{WL2|Die Weltbühne}} und {{WL2|Spiegel-Affäre}}, ihre Grenzen. | Seit der Weimarer Republik findet Pressefreiheit durch das Verfolgen von Hochverrat, beispielsweise der {{WL2|Die Weltbühne}} und {{WL2|Spiegel-Affäre}}, ihre Grenzen. | ||
Am 5. Dezember 1933 wurde, mit der Gründung des {{WL2|Deutsches Nachrichtenbüro|Deutschen Nachrichtenbüros}}, der Nachrichtenhandel im Deutschen Reich zentralisiert und verstaatlicht. Von 1933 bis 1945 wurden tägliche Pressekonferenzen der Reichsregierung | Am 5. Dezember 1933 wurde, mit der Gründung des {{WL2|Deutsches Nachrichtenbüro|Deutschen Nachrichtenbüros}}, der Nachrichtenhandel im Deutschen Reich zentralisiert und verstaatlicht. | ||
Von 1933 bis 1945 wurden tägliche Pressekonferenzen der Reichsregierung im {{WL2|Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda}} für ausgewählte Journalisten gehalten, welche detaillierte Weisungen und Verbote zu Inhalt, Platzierung, Gestaltung und Umfang beinhalteten. Eigenrecherche war den Journalisten untersagt. Diese Konferenzen wurden in Protokollen dokumentiert, die am Ende des Monats vernichtet wurden.<ref>herausgegeben {{WL2|Léon Poliakov}}, Das Dritte Reich und seine Denker, [https://books.google.de/books?id=HK3yCQAAQBAJ&pg=PA446&dq=%22Die+Pressekonferenz+der+Reichsregierung+Sie%22&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwieruuMuebjAhVuo4sKHccIAtMQ6AEIKDAA#v=onepage&q=%22Die%20Pressekonferenz%20der%20Reichsregierung%20Sie%22&f=false S. 446]</ref> | |||
Am 22. September 1933 wurde die {{WL2|Reichskulturkammer}} geschaffen, ihre 7 Kammer fungierten als {{WL2|Gatekeeper (Nachrichtenforschung)}}: | Am 22. September 1933 wurde die {{WL2|Reichskulturkammer}} geschaffen, ihre 7 Kammer fungierten als {{WL2|Gatekeeper (Nachrichtenforschung)}}: | ||
Die {{WL2|Reichsschrifttumskammer}} für Autoren. Beim Rundfunk durften nur noch Journalisten arbeiten, die Mitglied in der {{WL2|Reichsrundfunkkammer}} waren. Aufgenommen wird nur, wer Goebbels' Kriterien erfüllt.<ref>[https://www1.wdr.de/archiv/rundfunkgeschichte/rundfunkgeschichte124.html]; Schreiben Joseph Goebbels, RMVP, an {{WL2|Hans Heinrich Lammers}} zu Kompetenzen des RMVP und der PPK bei der Buchzensur, Berlin, 26.6.1941, [http://www.polunbi.de/archiv/41-06-26-01.html][http://germanhistorydocs.ghi-dc.org/sub_doclist.cfm?sub_id=179§ion_id=13&language=german]</ref> | Die {{WL2|Reichsschrifttumskammer}} für Autoren. Beim Rundfunk durften nur noch Journalisten arbeiten, die Mitglied in der {{WL2|Reichsrundfunkkammer}} waren. Aufgenommen wird nur, wer Goebbels' Kriterien erfüllt.<ref>[https://www1.wdr.de/archiv/rundfunkgeschichte/rundfunkgeschichte124.html]; Schreiben Joseph Goebbels, RMVP, an {{WL2|Hans Heinrich Lammers}} zu Kompetenzen des RMVP und der PPK bei der Buchzensur, Berlin, 26.6.1941, [http://www.polunbi.de/archiv/41-06-26-01.html][http://germanhistorydocs.ghi-dc.org/sub_doclist.cfm?sub_id=179§ion_id=13&language=german]</ref> | ||
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