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== Das bayerische Heer in der Bismarkschen Reichsverfassung == | |||
Die verfassungsrechtlichen Sonderstellung des bayerischen Heeres innerhalb der Bismarkschen Reichsverfassung erklärt die Haltung des Pressereferates im bayerischen Kriegsministerium gegenüber der bayerischen Presse einerseits und den Reichsstellen andererseits. | Die verfassungsrechtlichen Sonderstellung des bayerischen Heeres innerhalb der Bismarkschen Reichsverfassung erklärt die Haltung des Pressereferates im bayerischen Kriegsministerium gegenüber der bayerischen Presse einerseits und den Reichsstellen andererseits. | ||
Die spezielle Eigenart der bayerischen Zensur lag darin, dass die rechtliche Grundlage ihrer Tätigkeit nicht - wie in den übrigen Reichsstellen - auf Reichsrecht, sondern auf bayerischem Landesrecht basierte. | Die spezielle Eigenart der bayerischen Zensur lag darin, dass die rechtliche Grundlage ihrer Tätigkeit nicht - wie in den übrigen Reichsstellen - auf Reichsrecht, sondern auf bayerischem Landesrecht basierte. |
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