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Unter '''Novemberverträge''' versteht man die '''im November [[1870]] abgeschlossenen Staatsverträge über einen Beitritt der Königreiche Bayern''' (23.11.1870) und Württemberg, der Großherzogtümer Baden und Hessen '''zum Norddeutschen Bund'''. Eine Neugründung war hierbei nicht vorgesehen, vielmehr sollte der Norddeutsche Bundesstaat sich mit den süddeutschen Staaten zum '''Deutschen Reich erweitern'''. | Unter '''Novemberverträge''' versteht man die '''im November [[1870]] abgeschlossenen Staatsverträge über einen Beitritt der Königreiche Bayern''' (23.11.1870) und Württemberg, der Großherzogtümer Baden und Hessen '''zum Norddeutschen Bund'''. Eine Neugründung war hierbei nicht vorgesehen, vielmehr sollte der Norddeutsche Bundesstaat sich mit den süddeutschen Staaten zum '''Deutschen Reich erweitern''' (siehe [[Reichsgründung]]). | ||
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