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Darunter befanden sich 1.090 ausländische Angeklagte (zumeist [[Zwangsarbeit]]erInnen. | Darunter befanden sich 1.090 ausländische Angeklagte (zumeist [[Zwangsarbeit]]erInnen. Die Spruchtätigkeit des Münchner Sondergerichts war außerordentlich hart. Von allen Urteilen wurden nur 22,6 % als Gefängnisstrafen ausgesprochen. Dagegen wurden in über 60 % aller Fälle meist mehrjährige Zuchthaus- bzw. Straflagerstrafen verhängt. Lediglich 6 % aller Angeklagten wurden freigesprochen. Dagegen wurden 36 Todesurteile (8,3 %) ausgesprochen, von denen die meisten durch die "Fallschwertmaschine" im [[Gefängnis Stadelheim]] vollstreckt wurden. Die Angeklagten hatten kaum eine Möglichkeit, auf den Verlauf des Verfahrens Einfluß zu nehmen. Ihre Situation vor Gericht war vor allem gekennzeichnet durch ihre Ahnungs- und Hilflosigkeit, meist fehlten Dolmetscher und Anwälte. | ||
=== Literatur === | === Literatur === | ||
* Andreas Heusler: [http://www.forhistiur.de/1998-01-heusler/ Ausbeutung und Disziplinierung. Zur Rolle des Münchner Sondergerichts und der Stapoleitstelle München im Kontext der nationalsozialistischen Fremdarbeiterpolitik.] Aufsatz vom 15. Januar 1998, ISSN 1860-5605 In : forum historiae iuris, | * Andreas Heusler: [http://www.forhistiur.de/1998-01-heusler/ Ausbeutung und Disziplinierung. Zur Rolle des Münchner Sondergerichts und der Stapoleitstelle München im Kontext der nationalsozialistischen Fremdarbeiterpolitik.] Aufsatz vom 15. Januar 1998, ISSN 1860-5605 In : forum historiae iuris, | ||
**auch zur [[gestapo|Münchner Stapoleitstelle]] | |||
=== Siehe auch, Weblinks === | === Siehe auch, Weblinks === |
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