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Die Ausübung der '''Prostitution in München''' ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Auskünfte erteilt das [[Kreisverwaltungsreferat]]. Maßgeblich ist die Textfassung der | Die Ausübung der '''Prostitution in München''' ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Auskünfte erteilt das [[Kreisverwaltungsreferat]]. Maßgeblich ist die Textfassung der Sperrbezirksverordnung.<ref>[http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Sicherheit/Prostitution.html Sperrbezirk der Landeshauptstadt München]</ref> Seit 1969 ist Prostitution in München nur in wenigen Rotlichtvierteln erlaubt, wobei der [[Sperrbezirk]] immer weiter ausgeweitet wurde.<ref>[http://www.merkur-online.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/huren-innenstadt-debatte-sperrbezirk-872420.html Sperrbezirk vor dem Aus?], Merkur online, 9.August 2010.</ref> | ||
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