Königtum: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Königtum''' Bayern beginnt mit dem Ende des deutschen Kaiserreiches im Jahr [[1806]]. Solange es einen Kaiser gab, durfte kein Reichsfürst den Titel ''König'' tragen. Im Frieden von Pressburg ([[1805]]) zwischen Frankreich und Kaiser Franz II. wurden mehrere mit [[Napoleon]] verbündete Fürstentümer zu Königreichen erhoben. Die Folgen der französischen Revolution [[1789]] waren mit einem Male europaweit eine Reihe neuer "Herrscherfamilien".
Das '''Königtum''' Bayern beginnt mit dem Ende des deutschen Kaiserreiches im Jahr [[1806]]. Solange es einen Kaiser gab, durfte kein Reichsfürst den Titel ''König'' tragen. Im Frieden von Pressburg ([[1805]]) zwischen Frankreich und dem österr. Kaiser Franz II. wurden mehrere mit [[Napoleon]] verbündete Fürstentümer zu Königreichen erhoben. Die Folgen der französischen Revolution [[1789]] waren mit einem Male europaweit eine Reihe neuer "Herrscherfamilien".


Kurfürst Maximilian IV. Joseph von Bayern nahm am 1. Januar 1806 offiziell den Titel ''König [[Maximilian I. Joseph]] von Bayern an''.
Die beteiligten Personen waren sich wohl über die besonderen Umstände, die zur Erlangung der Königswürde Bayerns geführt hatten, im klaren:
* die Hinwendung Bayerns zu Frankreich,
* die Verpflichtung des bayerischen Königs, seine Tochter mit Napoleons Stiefsohn zu verheiraten und die schließlich
* daraus ebenfalls folgende Auflösung des Staatenverbandes des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation.
 
Beim Staatsakt in der [[Residenz]] fehlten zwei Hauptakteure: der leitende bayerische Minister Maximilian Joseph von Montgelas und der französische Kaiser [[Napoleon I.]], der sich seit der vorhergehenden Nacht in München aufhielt. Montgelas scheint nach einer Meldung der „Staats- und Gelehrten Zeitung des Hamburgischen unpartheyischen Correspondenten“ vom 11. Januar zu der Zeit „seit mehrern Tagen unpässlich“ gewesen zu sein. Napoleon hatte sich eine feierliche Zeremonie gewünscht, die jedoch – zumindest nach dem Geschmack der bayerischen Beteiligten – die Bedeutung des französischen Kaisers für das gesamte Geschehen viel zu sehr in den Mittelpunkt gerückt hätte.
 
Kurfürst Maximilian IV. Joseph von Bayern nahm am 1. Januar 1806 im Kreis seiner Minister offiziell den Titel ''König [[Maximilian I. Joseph]] von Bayern an''.


Am 26. Mai [[1818]], also über zwölf Jahre später, wurde vom König eine neue [[Verfassung 1818|Verfassung]] für das Königreich Bayern erlassen. Sie ging nicht von der Egalität (Gleichheit) aller Untertanen aus, sondern räumte dem Adel und den Grundbesitzern jeweils besondere Rechte ein. Die damit geschaffene Ständeversammlung setzte sich aus zwei gleichberechtigten Kammern zusammen. Nur ein Gesamtbeschluss beider Kammern verpflichtete die Regierung. Während in der ersten Kammer, der "Kammer der Reichsräte", hochrangige Vertreter des Adels und der Geistlichkeit sowie weitere vom König ernannte Personen saßen, wurden die Mitglieder der zweite Kammer, der "Kammer der Abgeordneten" vom Volk gewählt. Die Wahlen erfolgten nach einem Zensuswahlrecht, das abhängig von der Steuerleistung der Untertanen gestaffelt war.
Am 26. Mai [[1818]], also über zwölf Jahre später, wurde vom König eine neue [[Verfassung 1818|Verfassung]] für das Königreich Bayern erlassen. Sie ging nicht von der Egalität (Gleichheit) aller Untertanen aus, sondern räumte dem Adel und den Grundbesitzern jeweils besondere Rechte ein. Die damit geschaffene Ständeversammlung setzte sich aus zwei gleichberechtigten Kammern zusammen. Nur ein Gesamtbeschluss beider Kammern verpflichtete die Regierung. Während in der ersten Kammer, der "Kammer der Reichsräte", hochrangige Vertreter des Adels und der Geistlichkeit sowie weitere vom König ernannte Personen saßen, wurden die Mitglieder der zweite Kammer, der "Kammer der Abgeordneten" vom Volk gewählt. Die Wahlen erfolgten nach einem Zensuswahlrecht, das abhängig von der Steuerleistung der Untertanen gestaffelt war.
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