Rosenkranz: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Rosenkranz als Zeichen des guten Staatsbrügers
Der Rosenkranz als Zeichen des guten Staatsbrügers


Der Viztum zu Landshut und die Landshuter Regierung weisen den Pflegsverwalter zu Erding an, dafür zu sorgen, dass die Untertanen jederzeit, besonders aber bei kirchlichen Feiern, den Rossenkranz tragen;
Der Viztum zu Landshut und die Landshuter Regierung weisen den Pflegsverwalter zu Erding an, dafür zu sorgen, dass die Untertanen jederzeit, besonders aber bei kirchlichen Feiern, den Rosenkranz tragen;
der Gebrauch geweihter Agnusdei wird empfohlen.
der Gebrauch geweihter Agnusdei wird empfohlen.
Dokument: [[Bayerische Staatsbibliothek]] München, Kloeckelina 40, VI. (Nachlaß des Heimatforscher Franz Joseph von Kloeckel)
Dokument: [[Bayerische Staatsbibliothek]] München, Kloeckelina 40, VI. (Nachlaß des Heimatforscher Franz Joseph von Kloeckel)
Erläuterung: Band 3 Teil 1 S. 85.
Erläuterung: Band 3 Teil 1 S. 85.


Vnnsern gruß in gueten willen zuuoor. Lieber Pflegsverwalter! Vnß khombt
Vnnsern gruß in gueten willen zuuor. Lieber Pflegsverwalter! Vnß khombt
glaubhaft vor, habens auch selbst schon vilmahls wahrgenommen, daß der  
glaubhaft vor, habens auch selbst schon vilmahls wahrgenommen, daß der  
mehrere thail der Landsvnderthonen vnd der (a) khinder, sonderlich vnder dem  
mehrere thail der Landsvnderthonen vnd der (a) khinder, sonderlich vnder dem  
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