Rosenkranz: Unterschied zwischen den Versionen
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→Rosenkranz in der Regierungszeit von Kurfürst Maximilians I. von Bayern: typos
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Der Rosenkranz als Zeichen des guten Staatsbrügers | Der Rosenkranz als Zeichen des guten Staatsbrügers | ||
Der Viztum zu Landshut und die Landshuter Regierung weisen den Pflegsverwalter zu Erding an, dafür zu sorgen, dass die Untertanen jederzeit, besonders aber bei kirchlichen Feiern, den | Der Viztum zu Landshut und die Landshuter Regierung weisen den Pflegsverwalter zu Erding an, dafür zu sorgen, dass die Untertanen jederzeit, besonders aber bei kirchlichen Feiern, den Rosenkranz tragen; | ||
der Gebrauch geweihter Agnusdei wird empfohlen. | der Gebrauch geweihter Agnusdei wird empfohlen. | ||
Dokument: [[Bayerische Staatsbibliothek]] München, Kloeckelina 40, VI. (Nachlaß des Heimatforscher Franz Joseph von Kloeckel) | Dokument: [[Bayerische Staatsbibliothek]] München, Kloeckelina 40, VI. (Nachlaß des Heimatforscher Franz Joseph von Kloeckel) | ||
Erläuterung: Band 3 Teil 1 S. 85. | Erläuterung: Band 3 Teil 1 S. 85. | ||
Vnnsern gruß in gueten willen | Vnnsern gruß in gueten willen zuuor. Lieber Pflegsverwalter! Vnß khombt | ||
glaubhaft vor, habens auch selbst schon vilmahls wahrgenommen, daß der | glaubhaft vor, habens auch selbst schon vilmahls wahrgenommen, daß der | ||
mehrere thail der Landsvnderthonen vnd der (a) khinder, sonderlich vnder dem | mehrere thail der Landsvnderthonen vnd der (a) khinder, sonderlich vnder dem |