Rosenkranz: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Viztum zu Landshut und die Landshuter Regierung weisen den Pflegsverwalter zu Erding an, dafür zu sorgen, dass die Untertanen jederzeit, besonders aber bei kirchlichen Feiern, den Rossenkranz tragen;
Der Viztum zu Landshut und die Landshuter Regierung weisen den Pflegsverwalter zu Erding an, dafür zu sorgen, dass die Untertanen jederzeit, besonders aber bei kirchlichen Feiern, den Rossenkranz tragen;
der Gebrauch geweihter Agnusdei wird empfohlen.
der Gebrauch geweihter Agnusdei wird empfohlen.
Dokument: Bayerischen Staatsbibliothek München, Kloeckelina 40, VI. (Nachlaß des Heimatforscher Franz Joseph von Kloeckel)
Dokument: [[Bayerische Staatsbibliothek]] München, Kloeckelina 40, VI. (Nachlaß des Heimatforscher Franz Joseph von Kloeckel)
Erläuterung: Band 3 Teil 1 S. 85.
Erläuterung: Band 3 Teil 1 S. 85.


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