Rosenkranz: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
Der Viztum zu Landshut und die Landshuter Regierung weisen den Pflegsverwalter zu Erding an, dafür zu sorgen, dass die Untertanen jederzeit, besonders aber bei kirchlichen Feiern, den Rossenkranz tragen; | Der Viztum zu Landshut und die Landshuter Regierung weisen den Pflegsverwalter zu Erding an, dafür zu sorgen, dass die Untertanen jederzeit, besonders aber bei kirchlichen Feiern, den Rossenkranz tragen; | ||
der Gebrauch geweihter Agnusdei wird empfohlen. | der Gebrauch geweihter Agnusdei wird empfohlen. | ||
Dokument: | Dokument: [[Bayerische Staatsbibliothek]] München, Kloeckelina 40, VI. (Nachlaß des Heimatforscher Franz Joseph von Kloeckel) | ||
Erläuterung: Band 3 Teil 1 S. 85. | Erläuterung: Band 3 Teil 1 S. 85. | ||